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Visumspezifische Nachweise
Diese Nachweise sind von der jeweiligen Visumkategorie abhängig und sind zusätzlich zu den Standardnachweisen vorzulegen:
Ehegatten- bzw. Partnernachzug zum deutschen Staatsangehörigen
Ehegatten- bzw. Partnernachzug zu einem Ausländer (nicht zu einem Unionsbürger)
Ehegatten- bzw. Partnernachzug zum Unionsbürger
Kindernachzug (minderjährige Kinder)
Elternnachzug zu minderjährigen Kindern
Nachzug der Eltern und Schwiegereltern der Fachkraft (§ 36 Abs. 3 AufenthG)
Nachzug Familienangehöriger bei außergewöhnlicher Härte (außer zu einem Unionsbürger)
Nachzug sonstiger (nahestehender) Familienangehöriger zu einem Unionsbürger