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Einreise von ausländischen Fachkräften zur Beschäftigung in Deutschland

01.11.2024 - Artikel

- Kurzinformation für Arbeitgeber -

Für Fachkräfte bestehen nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und der Beschäftigungsverordnung (BeschV) folgende Möglichkeiten:
Blaue Karte EU ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (§ 18g Abs. 1 Satz 1 AufenthG):

  • Jahresmindestgehalt von 48.300,- Euro brutto
  • konkretes Arbeitsplatzangebot für mindestens ein Jahr (Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis hier
  • Hochschulabschluss (in Deutschland anerkannt oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar – vgl. Datenbank Anabin
  • qualifikationsangemessene Beschäftigung

Die Voraussetzungen werden im Visumverfahren durch die Botschaft geprüft. Das Verfahren dauert in der Regel 2 Wochen. Wenn sich die Fachkraft schon früher längerfristig in Deutschland aufgehalten hat, muss die zuständige Ausländerbehörde zustimmen. Das Visum kann dann frühestens nach zehn Tagen erteilt werden.
Alle weiteren Titel für Fachkräfte und Spezialisten können nur erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit zustimmt:

  • Blaue Karte EU für sog. MINT-Berufe, Berufsanfänger und tertiäres Bildungsprogramm (§ 18g Abs. 1 Satz 2 AufenthG)

    Jahresmindestgehalt 43.759,80 Euro, weitere Voraussetzungen wie oben

  • Blaue Karte EU für IT-Spezialisten ohne formalen Bildungsabschluss (§ 18g Abs. 2 AufenthG)

    Jahresmindestgehalt 43.759,80 Euro

  • Fachkräfte mit akademischer Ausbildung (§ 18b Abs. 1 AufenthG)
  • Fachkräfte mit Berufsausbildung (§ 18a AufenthG)
  • Spezialisten mit berufspraktischer Erfahrung (§ 6 BeschV)
  • Unternehmensspezialisten (§ 3 Nr. 3 BeschV)

Informationen über die jeweiligen Voraussetzungen finden Sie hier
und auf der Internetseite der Botschaft
Das Visumverfahren einschließlich der Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit dauert in der Regel 4-6 Wochen. Wenn sich die Fachkraft schon früher längerfristig in Deutschland aufgehalten hat, muss die zuständige Ausländerbehörde zustimmen. Das Visum kann dann frühestens nach zehn Tagen
erteilt werden.
Weitere hilfreiche Informationen finden Sie hier

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