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Nachzug sonstiger (nahestehender) Familienangehöriger zu einem Unionsbürger
Wen betrifft die Regelung der Unionsbürger
- Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie die Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der EWR (Island, Norwegen, Lichtenstein),
- deutsche Staatsangehörige nur dann, wenn sie nach Deutschland zurückkehren, nachdem sie selbst in einem anderen EU-Mitgliedstaat Freizügigkeitsrechte wahrgenommen haben (eine Wohnsitznahme im Rahmen des Studiums, der Erwerbstätigkeit o.ä. in einem EU-Mitgliedsstaat).
Wer gehört zur sonstigen (nahestehenden) Familienangehörigen
Verwandte des Unionsbürgers, des Ehegatten oder des Lebenspartners, die nicht bereits unter diesen Kategorien genannt sind:
- Ehegatten- bzw. Partnernachzug zum Unionsbürger,
- Eheschließung,
- Kindernachzug (minderjährige Kinder),
- Elternnachzug zu minderjährigen Kindern,
- Nachzug der Eltern/Schwiegereltern und volljähriger Kinder (bis zum 21. Lebensjahr) zu einem Unionsbürger.
Welche Unterlagen sind vorzulegen
Diese Nachweise sind von der jeweiligen Visumkategorie abhängig und sind zusätzlich zu den Standardnachweisen vorzulegen:
Urkunde über das Abstammungsverhältnis zwischen dem Antragssteller und der in Deutschland lebenden Person mit Apostille1und notariell beglaubigter Übersetzung
(im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)
1 Eine Apostille wird nur für die Urkunden benötigt, die nicht in einem EU- oder EWR-Staat ausgestellt wurden.
| ☐ | Nicht beglaubigte Passkopie der Person, zu der der Familiennachzug begehrt wird | |
| ☐ |
Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung der Person, zu der der Familiennachzug begehrt wird (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie) |
Die Meldebescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein und muss Angaben des Personenstands enthalten |
Sicherung des Lebensunterhalts in Deutschland ist durch geeignete Unterlagen der Referenzperson nachzuweisen: zB Einstellungsbestätigung, Beschäftigungsbescheinigung, Gehaltsabrechnungen, Nachweis über die selbständige Tätigkeit, Vermögens-/Einkommensnachweise bei Nachzug zu Nichterwerbstätigen.
Die Voraussetzung der Unterhaltsgewährung setzt eine Leistung an den Familienangehörigen voraus, die von diesem zur Deckung seiner Grundbedürfnisse in Lettland verwendet wird. Der Unterhalt muss jedoch regelmäßig während eines beachtlichen Zeitraums geleistet worden sein.
| Nachweise über Unterhaltsgewährung | Sie müssen über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahre Nachweise vorgelegen, welche Belegen, dass Sie durch Ihren Angehörigen Unterhalt erhalten. Dies können Sie z.B. durch Überweisungsnachweise tun. |
Sie müssen mit dem Unionsbürger für mindestens zwei Jahre in Lettland vor Verlegung des Wohnsitzes nach Deutschland in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben.
ODER
Sie müssen nicht nur vorübergehend schwerwiegende gesundheitliche Gründe zum Antragszeitpunkt haben, die die persönliche Pflege durch den Unionsbürger zwingend erforderlich machen.
| Nachweis wie man in Deutschland krankenversichert sein wird | Bestätigung der gesetzlichen Krankenversicherung oder ein Angebot (kein Vertrag) der privaten Krankenversicherung). Nähere Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite. |
Allgemeine Hinweise
Bitte beachten Sie:
- Die Visastelle kann aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens und der Gleichbehandlung aller Antragsteller nur Anträge in der erbetenen Form zur Bearbeitung annehmen.
- Das Einreichen unvollständiger Unterlagen kann zur Ablehnung führen.
- Unaufgefordert übersandte Unterlagen können Ihrem Visumantrag nicht zugeordnet werden.
- Alle Unterlagen, Merkblätter und Antragsformulare der Botschaft sind kostenlos.
- Alle Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Botschaft
- Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht.
- Bearbeitungsdauer: Zwischen zwei bis fünf Monate, in Einzelfällen auch kürzer oder länger.
- Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, würde die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden.