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Ehegatten- bzw. Partnernachzug zum Unionsbürger
Wen betrifft die Regelung der Unionsbürger
- Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie die Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der EWR (Island, Norwegen, Lichtenstein),
- deutsche Staatsangehörige nur dann, wenn sie nach Deutschland zurückkehren, nachdem sie selbst in einem anderen EU-Mitgliedstaat Freizügigkeitsrechte wahrgenommen haben (eine Wohnsitznahme im Rahmen des Studiums, der Erwerbstätigkeit o.ä. in einem EU-Mitgliedsstaat).
- Für Unionsbürger, die sich als Studierende in Deutschland aufhalten, besteht der Anspruch auf Familiennachzug, sofern der nachziehenden Person in Lettland Unterhalt gewährt wird. Hierzu ist die Information „Nachzug der Eltern/Schwiegereltern und volljähriger Kinder (bis zum 21. Lebensjahr) zu einem Unionsbürger“ relevant.
Welche Unterlagen sind vorzulegen
Diese Nachweise sind von der jeweiligen Visumkategorie abhängig und sind zusätzlich zu den Standardnachweisen vorzulegen:
Heiratsurkunde mit Apostille[1] oder Nachweis der eingetragenen (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartnerschaft und notariell beglaubigter Übersetzung
(im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)
[1]Eine Apostille wird nur für die Urkunden benötigt, die nicht in einem EU- oder EWR-Staat ausgestellt wurden.
| ☐ | Passkopie des in Deutschland lebenden Ehepartners / eingetragenen Lebenspartner | |
| ☐ |
Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung des Ehepartners / eingetragenen Lebenspartner in Deutschland (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie) |
Die Meldebescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein und muss Angaben des Personenstands enthalten. |
Sicherung des Lebensunterhalts in Deutschland ist durch geeignete Unterlagen der Referenzperson nachzuweisen: z.B. Einstellungsbestätigung, Beschäftigungsbescheinigung, Gehaltsabrechnungen, Nachweis über die selbständige Tätigkeit, Vermögens-/Einkommensnachweise bei Nachzug zu Nichterwerbstätigen.
Allgemeine Hinweise
Bitte beachten Sie:
- Die Visastelle kann aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens und der Gleichbehandlung aller Antragsteller nur Anträge in der erbetenen Form zur Bearbeitung annehmen.
- Das Einreichen unvollständiger Unterlagen kann zur Ablehnung führen.
- Unaufgefordert übersandte Unterlagen können Ihrem Visumantrag nicht zugeordnet werden.
- Alle Unterlagen, Merkblätter und Antragsformulare der Botschaft sind kostenlos.
- Alle Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Botschaft
- Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht.
- Bearbeitungsdauer: Etwa zwei bis drei Wochen, in Einzelfällen auch kürzer oder länger.
- Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, würde die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden.