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Standardnachweise
Diese Nachweise sind bei jeder Visumkategorie vorzulegen:
Visumantrag ausgefüllt in deutscher oder englischer Sprache. Das Antragsformular erhalten Sie kostenlos auf der Homepage der Botschaft. Wir empfehlen die Nutzung des VIDEX-Systems zum elektronischen Ausfüllen des Antrags https://videx.diplo.de/videx/visum-erfassung/videx-langfristiger-aufenthalt
ODER
Das Formular finden Sie auf unserer Webseite.
Reisepass
UND
eine nicht beglaubigte Kopie aller Seiten mit Eintragungen Der Pass muss mindestens zwei leere Seiten aufweisen und innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre ausgestellt sein.
Der Pass verbleibt nicht in der Botschaft während des Visumverfahrens und muss nur bei der Visumbeantragung und später zur Visierung vorgelegt werden.
Gültige Aufenthaltserlaubnis für Lettland
UND
eine nicht beglaubigte Kopie (bei Karte: Vorder- und Rückseite)
Nachweis des gewöhnlichen Aufenthaltes in Lettland
- Beispielsweise durch eine aktuelle Strom- oder Gasrechnung, eine Miet-, Melde- oder Wohnsitzbescheinigung, einen offiziellen Melderegisterauszug oder eine Arbeits- oder Studienbescheinigung.
- Das Dokument muss Ihre aktuelle Adresse enthalten.
- Alternativ können Sie auch eine Flüchtlingsregistrierung oder ein anderes offizielles Schreiben vorlegen, das von Behörden ausgestellt wurde und Ihre aktuelle Adresse bestätigt.
ein aktuelles biometrisches Passbild
Das Lichtbild muss bestimmten Anforderungen entsprechen. Bitte kleben Sie das Foto nicht auf.
Nachweis der Unterkunft in Deutschland mit vollständiger Adressenangabe für die ersten 1-3 Monate z.B.
- Mietvertrag
- Hotelreservierung
- private Unterkunft (schriftliche Bestätigung der einladenden Person sowie Passkopie und Meldebescheinigung oder Kopie des Personalausweises des Einladers (Vor- und Rückseite) UND ggf. Kopie des deutschen Aufenthaltstitels)
Während Sie in Deutschland leben, müssen Sie ausreichend krankenversichert sein. Nähere Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite.
Wenn Sie bereits einen Nachweis über eine Krankenversicherung erhalten haben, reichen Sie diesen bei Antragsstellung ein. Wenn Sie noch keinen Nachweis über eine ausreichende Krankenversicherung haben, können Sie diesen später einreichen.
75,00 € zu zahlen per Kreditkarte (Master Card / Visa) oder in bar
Falls der Antragsteller minderjährig ist und beide Eltern sorgeberechtigt sind:
- Geburtsurkunde mit Apostille1 und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie);
notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten für diesen Aufenthalt, mit Apostille1 und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)
ODER notariell beglaubigte Einverständniserklärung eines Elternteils UND Gerichtsbeschluss über die Ausreise des Kindes ohne Zustimmung des anderen Elternteils
Falls nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist:
- Geburtsurkunde mit Apostille1 notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie);
dessen notariell beglaubigte Einverständniserklärung für diesen Aufenthalt, mit Apostille1 und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)
UND Nachweise über die Sorgerechtslage mit Apostille1 und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie), d.h.
- Sterbeurkunde des anderen Elternteils ODER
- Bescheinigung über die Eintragung des Vaters nach Angaben der Mutter ODER
- Gerichtsurteil über den Entzug der Elternrechte ODER
- Sorgerechtsgerichtsbeschluss
1 Eine Apostille wird nur für die Urkunden benötigt, die nicht in einem EU- oder EWR-Staat ausgestellt wurden.