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Kindernachzug (minderjährige Kinder)
Welche Unterlagen sind vorzulegen
Diese Nachweise sind von der jeweiligen Visumkategorie abhängig und sind zusätzlich zu den Standardnachweisen vorzulegen:
| ☐ | Passkopie des in Deutschland lebenden Elternteils | |
| ☐ |
Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung des Elternteils in Deutschland (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie) |
Die Meldebescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein und muss Angaben des Personenstands enthalten. |
| ☐ | Kopie des deutschen Aufenthaltstitels (nicht beglaubigt) | |
Sicherung des Lebensunterhalts in Deutschland ist durch geeignete Unterlagen der Referenzperson nachzuweisen: zB Einstellungsbestätigung, Beschäftigungsbescheinigung, Gehaltsabrechnungen, Nachweis über die selbständige Tätigkeit, Vermögens-/Einkommensnachweise bei Nachzug zu Nichterwerbstätigen.
Bei Nachzug im zeitlichen Zusammenhang, innerhalb von 6 Monaten nach Visumerteilung an die Referenzperson, oder bei Nachzug zu deutschen Staatsangehörigen, ist kein Nachweis zur Sicherung des Lebensunterhalts zu erbringen.
Nachweis über ausreichenden Wohnraum: Miet- oder Kaufverträge (mit Fläche und Kosten)
Bei Nachzug im zeitlichen Zusammenhang, innerhalb von 6 Monaten nach Visumerteilung an die Referenzperson, ist kein Nachweis zum ausreichenden Wohnraum zu erbringen.
Allgemeine Hinweise
Bitte beachten Sie:
- Die Visastelle kann aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens und der Gleichbehandlung aller Antragsteller nur Anträge in der erbetenen Form zur Bearbeitung annehmen.
- Das Einreichen unvollständiger Unterlagen kann zur Ablehnung führen.
- Unaufgefordert übersandte Unterlagen können Ihrem Visumantrag nicht zugeordnet werden.
- Alle Unterlagen, Merkblätter und Antragsformulare der Botschaft sind kostenlos.
- Alle Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Botschaft
- Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht.
- Bearbeitungsdauer: Zwischen zwei bis fünf Monate, in Einzelfällen auch kürzer oder länger.
- Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, würde die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden.