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Kindernachzug (minderjährige Kinder)

27.05.2026 - Artikel

Welche Unterlagen sind vorzulegen

Diese Nachweise sind von der jeweiligen Visumkategorie abhängig und sind zusätzlich zu den Standardnachweisen vorzulegen:

Geburtsurkunde mit Apostille[1] und notariell beglaubigter Übersetzung

(im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)

[1]Eine Apostille wird nur für die Urkunden benötigt, die nicht in einem EU- oder EWR-Staat ausgestellt wurden.

Heiratsurkunde mit Apostille[1] und notariell beglaubigter Übersetzung

(im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)

[1]Eine Apostille wird nur für die Urkunden benötigt, die nicht in einem EU- oder EWR-Staat ausgestellt wurden.

Passkopie des in Deutschland lebenden Elternteils

Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung des Elternteils in Deutschland

(im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)

Die Meldebescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein und muss Angaben des Personenstands enthalten.
Kopie des deutschen Aufenthaltstitels (nicht beglaubigt)

Sicherung des Lebensunterhalts in Deutschland ist durch geeignete Unterlagen der Referenzperson nachzuweisen: zB Einstellungsbestätigung, Beschäftigungsbescheinigung, Gehaltsabrechnungen, Nachweis über die selbständige Tätigkeit, Vermögens-/Einkommensnachweise bei Nachzug zu Nichterwerbstätigen.

Bei Nachzug im zeitlichen Zusammenhang, innerhalb von 6 Monaten nach Visumerteilung an die Referenzperson, oder bei Nachzug zu deutschen Staatsangehörigen, ist kein Nachweis zur Sicherung des Lebensunterhalts zu erbringen.

Nachweis über ausreichenden Wohnraum: Miet- oder Kaufverträge (mit Fläche und Kosten)

Bei Nachzug im zeitlichen Zusammenhang, innerhalb von 6 Monaten nach Visumerteilung an die Referenzperson, ist kein Nachweis zum ausreichenden Wohnraum zu erbringen.

Allgemeine Hinweise

Bitte beachten Sie:

  • Die Visastelle kann aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens und der Gleichbehandlung aller Antragsteller nur Anträge in der erbetenen Form zur Bearbeitung annehmen.
  • Das Einreichen unvollständiger Unterlagen kann zur Ablehnung führen.
  • Unaufgefordert übersandte Unterlagen können Ihrem Visumantrag nicht zugeordnet werden.
  • Alle Unterlagen, Merkblätter und Antragsformulare der Botschaft sind kostenlos.
  • Alle Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Botschaft
  • Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht.
  • Bearbeitungsdauer: Zwischen zwei bis fünf Monate, in Einzelfällen auch kürzer oder länger.
  • Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, würde die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden.
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