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Ehegatten- bzw. Partnernachzug zu einem Ausländer (nicht zu einem Unionsbürger)
Bitte beachten Sie:
Sofern Ihr/e in Deutschland lebende/r Ehepartner/-in (Referenzperson) zwar über eine Aufenthaltserlaubnis verfügt, aber noch nicht länger als zwei Jahre in Deutschland lebt und Ihre Ehe erst nach Einreise der Referenzperson in das Bundesgebiet geschlossen wurde, ist ein Familiennachzug von Ehegatten vor Ablauf der zwei Jahre grundsätzlich nicht möglich. Trifft diese Konstellation auf Sie zu, wenden Sie sich bitte VOR möglicher Beantragung eines Visums zum Familiennachzug an die Botschaft, um eventuelle Ausnahmen zu prüfen.
Ausnahmen gelten nur für Inhaber der in § 30 Absatz 1 Nr. 3 Aufenthaltsgesetz genannten Aufenthaltstitel.
Welche Unterlagen sind vorzulegen
Diese Nachweise sind von der jeweiligen Visumkategorie abhängig und sind zusätzlich zu den Standardnachweisen vorzulegen:
| ☐ | Passkopie des in Deutschland lebenden Elternteils | |
| ☐ |
Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung des Elternteils in Deutschland (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie) |
Die Meldebescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein und muss Angaben des Personenstands enthalten. |
| ☐ | Kopie des deutschen Aufenthaltstitels (nicht beglaubigt) | |
Sicherung des Lebensunterhalts in Deutschland ist durch geeignete Unterlagen der Referenzperson nachzuweisen: zB Einstellungsbestätigung, Beschäftigungsbescheinigung, Gehaltsabrechnungen, Nachweis über die selbständige Tätigkeit, Vermögens-/Einkommensnachweise bei Nachzug zu Nichterwerbstätigen.
Bei Nachzug im zeitlichen Zusammenhang, innerhalb von 6 Monaten nach Visumerteilung an die Referenzperson, oder bei Nachzug zu deutschen Staatsangehörigen, ist kein Nachweis zur Sicherung des Lebensunterhalts zu erbringen.
Nachweis über ausreichenden Wohnraum: Miet- oder Kaufverträge (mit Fläche und Kosten)
Bei Nachzug im zeitlichen Zusammenhang, innerhalb von 6 Monaten nach Visumerteilung an die Referenzperson, ist kein Nachweis zum ausreichenden Wohnraum zu erbringen.
Allgemeine Hinweise
Bitte beachten Sie:
- Die Visastelle kann aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens und der Gleichbehandlung aller Antragsteller nur Anträge in der erbetenen Form zur Bearbeitung annehmen.
- Das Einreichen unvollständiger Unterlagen kann zur Ablehnung führen.
- Unaufgefordert übersandte Unterlagen können Ihrem Visumantrag nicht zugeordnet werden.
- Alle Unterlagen, Merkblätter und Antragsformulare der Botschaft sind kostenlos.
- Alle Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Botschaft
- Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht.
- Bearbeitungsdauer: Zwischen zwei bis fünf Monate, in Einzelfällen auch kürzer oder länger.
- Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, würde die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden.