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Ehegatten- bzw. Partnernachzug zum deutschen Staatsangehörigen

18.03.2026 - Artikel

Welche Unterlagen sind vorzulegen

Diese Nachweise sind von der jeweiligen Visumkategorie abhängig und sind zusätzlich zu den Standardnachweisen vorzulegen:

Heiratsurkunde mit Apostille[1] oder Nachweis der eingetragenen (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartnerschaft und notariell beglaubigter Übersetzung

(im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)

[1]Eine Apostille wird nur für die Urkunden benötigt, die nicht in einem EU- oder EWR-Staat ausgestellt wurden.

Passkopie des in Deutschland lebenden Ehepartners / eingetragenen Lebenspartner

Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung des Ehepartners / eingetragenen Lebenspartner in Deutschland

(im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)

Die Meldebescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein und muss Angaben des Personenstands enthalten.

Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (Sprachzertifikat A1, Start Deutsch1)

(im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)

- Welche Zertifikate derzeit anerkannt sind, finden Sie auf der Webseite https://www.alte.org/Our-Full-Members.

- Das Prüfungsdatum darf nicht länger als 1 Jahr zurückliegen.

- Ausnahme vom Erfordernis der Sprachkenntnisse entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug“

Allgemeine Hinweise

Bitte beachten Sie:

  • Die Visastelle kann aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens und der Gleichbehandlung aller Antragsteller nur Anträge in der erbetenen Form zur Bearbeitung annehmen.
  • Das Einreichen unvollständiger Unterlagen kann zur Ablehnung führen.
  • Unaufgefordert übersandte Unterlagen können Ihrem Visumantrag nicht zugeordnet werden.
  • Alle Unterlagen, Merkblätter und Antragsformulare der Botschaft sind kostenlos.
  • Alle Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Botschaft
  • Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht.
  • Bearbeitungsdauer: Zwischen zwei bis fünf Monate, in Einzelfällen auch kürzer oder länger.
  • Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, würde die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden.
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