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Ehegatten- bzw. Partnernachzug zum deutschen Staatsangehörigen
Welche Unterlagen sind vorzulegen
Diese Nachweise sind von der jeweiligen Visumkategorie abhängig und sind zusätzlich zu den Standardnachweisen vorzulegen:
Heiratsurkunde mit Apostille[1] oder Nachweis der eingetragenen (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartnerschaft und notariell beglaubigter Übersetzung
(im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)
[1]Eine Apostille wird nur für die Urkunden benötigt, die nicht in einem EU- oder EWR-Staat ausgestellt wurden.
| ☐ | Passkopie des in Deutschland lebenden Ehepartners / eingetragenen Lebenspartner | |
| ☐ |
Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung des Ehepartners / eingetragenen Lebenspartner in Deutschland (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie) |
Die Meldebescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein und muss Angaben des Personenstands enthalten. |
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Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (Sprachzertifikat A1, Start Deutsch1) (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie) |
- Welche Zertifikate derzeit anerkannt sind, finden Sie auf der Webseite https://www.alte.org/Our-Full-Members. - Das Prüfungsdatum darf nicht länger als 1 Jahr zurückliegen. - Ausnahme vom Erfordernis der Sprachkenntnisse entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug“ |
Allgemeine Hinweise
Bitte beachten Sie:
- Die Visastelle kann aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens und der Gleichbehandlung aller Antragsteller nur Anträge in der erbetenen Form zur Bearbeitung annehmen.
- Das Einreichen unvollständiger Unterlagen kann zur Ablehnung führen.
- Unaufgefordert übersandte Unterlagen können Ihrem Visumantrag nicht zugeordnet werden.
- Alle Unterlagen, Merkblätter und Antragsformulare der Botschaft sind kostenlos.
- Alle Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Botschaft
- Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht.
- Bearbeitungsdauer: Zwischen zwei bis fünf Monate, in Einzelfällen auch kürzer oder länger.
- Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, würde die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden.