Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Pässe und Ausweise

Deutscher Reisepass, © picture alliance / Arco Images
Allgemeine Hinweise
Europapässe (biometrische Reisepässe) können wegen Abnahme der Fingerabdrücke nur persönlich beantragt werden. Eine Verlängerung von Pässen ist nicht mehr möglich. Der Druck der Pässe erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 3-5 Wochen. Den bestehenden Pass können Sie während der Bearbeitungszeit behalten.
Die Gültigkeitsdauer des Passes beträgt für Antragsteller unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre.
- Informationen zu Pässen und Personalausweisen
- Foto-Mustertafel für Personaldokumente
- Ich habe mein Ausweisdokument verloren. Was soll ich tun?
Reisepass
- Merkblatt für die Beantragung eines Reisepasses
- Antragsformular für Erwachsene zum Download
- Antragsformular für Erwachsene zum Download (Englisch)
- Antragsformular für Minderjährige zum Download
- Antragsformular für Minderjährige zum Download (Englisch)
- Elektronischer Reisepass
Personalausweis
- Merkblatt für die Beantragung eines Personalausweises
- Antragformular für Erwachsene zum Download
- Antragsformular für Erwachsene zum Download (Englisch)
- Antragsformular für Minderjährige zum Download
- Antragsformular für Minderjährige zum Download (Englisch)
- Die Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises
- Broschüre: Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Namensrecht
Die in lettischen oder anderen Urkunden eingetragene Namensführung entspricht nicht in allen Fällen der Namensführung nach deutschem Recht. Möglicherweise ist die Abgabe einer Erklärung zur Namensführung für den deutschen Rechtsbereich erforderlich, um die gewünschte Namensführung zu erreichen und in den Reisepass oder den Personalausweis eintragen zu können.
Staatsangehörigkeit
Allgemeine Hinweise
Als Kind mindestens eines deutschen Elternteils hat Ihr Kind durch Geburt im Regelfall automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erworben. Weitere Schritte zur Registrierung oder Bestätigung der deutschen Staatsangehörigkeit sind nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass bei nicht miteinander verheirateten Eltern das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit durch seinen deutschen Vater (sofern die Mutter nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt) erst dann erhält, wenn dieser die Vaterschaft anerkannt hat.
Ausführliche Informationen finden Sie hier. Das Auswärtige Amt, das Bundesministerium des Inneren und für Heimat und das Bundesverwaltungsamt haben Informationen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, der doppelten Staatsangehörigkeit, Einbürgerungen und weiteren Fragen des Staatsangehörigkeitsrechts auf ihren Webseiten zusammengestellt.
Wichtiger Hinweis
Nichterwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für im Ausland geborene Kinder deutscher Eltern (§ 4 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. Satz 3 Staatsangehörigkeitsgesetz)
Bei Geburt im Ausland erwerben Kinder, deren deutsche Eltern oder deutscher Elternteil nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurde(n) und zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben/hat, nicht durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie durch Geburt eine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben.
Nur wenn die Eltern innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes beim zuständigen Standesamt in Deutschland oder bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung einen Antrag auf Beurkundung der Geburt des Kindes im Geburtenregister stellen, erwirbt das Kind rückwirkend zum Zeitpunkt seiner Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit.
Bitte beachten Sie: Von dieser Regelung können alle Deutschen (Expats und Auswanderer) betroffen sein, die selbst im Ausland geboren wurden und ein Kind im Ausland bekommen, unabhängig vom Grund und der Dauer ihres Auslandsaufenthaltes.
Weitere Informationen
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Raina Bulvaris 13
Riga, LV-1050
Tel.: +371 67085100
Fax: + 371 67085149
E-Mail: info@riga.diplo.de
Bereitschaftsdienst
In dringenden unaufschiebbaren Notfällen außerhalb der Öffnungszeiten können Sie unseren Bereitschaftsdienst unter
Tel.: +371 29466456 erreichen.
Notrufnummer in Lettland
Polizei, Feuerwehr, Notarzt: 112
Touristenpolizei (englischsprachig 24h): +371 67181818
Die Deutsche Botschaft Riga bietet Ihnen die Möglichkeit Gebühren mit Kreditkarte zu bezahlen. Akzeptiert werden MasterCard und Visa, DebitCards und EC-Karten werden leider nicht angenommen. Für die Zahlung per Kreditkarte fallen von unserer Seite keine zusätzlichen Kosten an. Seitens der Kreditkartengesellschaften können unter Umständen bei Auslandsbenutzung von Kreditkarten Zusatzgebühren erhoben werden. Informieren Sie sich hierzu bitte bei Ihrer Bank.