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Praktikum

13.02.2026 - Artikel

Wenn betrifft diese Information

Personen, die folgende Praktika absolvieren möchten:

  • Studienfachbezogene oder –vorbereitende Praktika
  • EU-geförderte Praktika (z.B. ERASMUS+)
  • Ärztliche Praktika (auch Famulatur); bei Hospitation und Approbation siehe gesondertes Merkblatt
  • Sonstige Praktika

Praktika geben Einblicke in den Berufsalltag. Sie dienen entweder der Berufswahlvorbereitung oder dem Erwerb von Berufserfahrung.

Welche Unterlagen sind vorzulegen

Diese Nachweise sind von der jeweiligen Visumkategorie abhängig und sind zusätzlich zu den Standardnachweisen vorzulegen:

Unterschriebener Praktikumsvertrag

(im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)

Der Vertrag muss Informationen zur Art des beabsichtigten Praktikums enthalten:

  • Beginn und Dauer des Praktikums
  • Arbeitsort
  • Höhe der Vergütung (Praktika sind mindestlohnpflichtig!)
  • Arbeitszeit

Sofern der Inhalt des Praktikums aus dem Vertrag nicht hervorgeht, ist ein gesonderter Praktikumsplan vorzulegen.

Lückenloser Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache Fassen Sie im Lebenslauf alle bisherigen Tätigkeiten, Ausbildungen und Abschlüsse bis zum aktuellen Bewerbungsdatum in einer Tabelle zusammen.

Nachweis zu Ihrer beruflichen Qualifikation z.B. Hochschulabschluss, Berufserlaubnis bei ärztlichen Praktika, Berufsausbildung, Schulabschluss, Studienbescheinigung und notariell beglaubigte Übersetzung

(im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)

Die in englischer Sprache ausgestellten Diplome müssen nicht in die deutsche Sprache übersetzt werden.

Anerkanntes B1-Sprachzertifikat

(im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)

-Sofern keine begründete Ausnahme vorliegt (z. B. englischsprachige Privatklinik oder kein Patientenkontakt). Die Ausnahme muss durch die Praktikantenstelle bestätigt werden.

-Welche Zertifikate derzeit anerkannt sind, finden Sie auf der Webseite https://www.alte.org/Our-Full-Members.

-Das Prüfungsdatum darf nicht länger als 1 Jahr zurückliegen.

Bestätigung der Bundesagentur für Arbeit (BA) über das Einvernehmen (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)

Das Einvernehmen-Verfahren ergibt sich aus dem Merkblatt der BA.

Ausländische Studierende, die ein Praktikum maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten ausüben wollen und einen gültigen Aufenthaltstitel für Lettland besitzen, benötigen zwar das Einvernehmen der BA, jedoch kein Visum für Deutschland.

Berufserlaubnis gem. §10 (1) BÄO

(im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)

Praktikantengehalt

(Nachweis)

Für Praktika gilt grundsätzlich der gesetzliche Mindestlohn. Als Ausnahme vom Mindestlohn kommen in Betracht:

- Pflichtpraktika, die während einer Berufs- oder Hochschulausbildung abzuleisten sind

- bis zu dreimonatigen Praktika im Vorfeld einer Berufsausbildung oder eines Studiums

ODER

Stipendium / Eigenmittel

(Nachweis)

Als Nachweis der Eigenmittel können Kontoauszüge nur Ihres eigenen Kontos und nur einer deutschen oder lettischen Bank akzeptiert werden.

ODER

förmliche Verpflichtungserklärung der Eltern (ggf. auch anderen Personen) gem. §§ 66-68 AufenthG

(im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)

Mit Vermerk „zum Praktikum“ und „Bonität nachgewiesen“.

Bitte wenden Sie sich an die für den Wohnort zuständige Ausländerbehörde.

Die Entgegennahme einer Verpflichtungserklärung durch die Deutsche Botschaft Riga kann nur in Ausnahmefällen erfolgen.[1]


[1] Die Entgegennahme einer Verpflichtungserklärung durch die Deutsche Botschaft Riga kann nur erfolgen, wenn wirklich keine andere Möglichkeit des Nachweises der Sicherung des Lebensunterhaltes besteht und davon ausgegangen werden kann, dass eine Bonitätsprüfung positiv ausfällt und die Vollstreckbarkeit der Verpflichtungserklärung in Deutschland gegeben ist. Der Verpflichtungsgeber muss über Vermögen in Deutschland, z.B. über ein deutsches Konto verfügen, sodass die Bonität des Verpflichtungsgebers als „nachgewiesen“ bezeichnet werden kann.

Allgemeine Hinweise

Bitte beachten Sie:

  • Die Visastelle kann aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens und der Gleichbehandlung aller Antragsteller nur Anträge in der erbetenen Form zur Bearbeitung annehmen.
  • Das Einreichen unvollständiger Unterlagen kann zur Ablehnung führen.
  • Unaufgefordert übersandte Unterlagen können Ihrem Visumantrag nicht zugeordnet werden.
  • Alle Unterlagen, Merkblätter und Antragsformulare der Botschaft sind kostenlos.
  • Alle Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Botschaft
  • Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht.
  • Bearbeitungsdauer liegt bei sechs bis zwölf Wochen, in Einzelfällen auch kürzer oder länger.
  • Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, würde die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden.
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