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Selbständige Erwerbstätigkeit

29.01.2026 - Artikel

Wenn betrifft diese Information

  • Selbständige, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung auf unbestimmte Zeit und nicht nur gelegentlich erwerbstätig sind. Der Selbständige ist nicht weisungsgebunden, und das wirtschaftliche Ergebnis seiner Tätigkeit muss ihm zum Vor- und Nachteil gereichen.
  • Sowohl Unternehmensgründer und Einzelunternehmer als auch Geschäftsführer und gesetzliche Vertreter von Personen- und Kapitalgesellschaften, soweit diese nicht als Beschäftigte gelten (sonst siehe Merkblätter zur Arbeitsaufnahme).
  • Freiberufler, die selbständig wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausüben.
  • Ein-Person-Unternehmen, wenn auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation und schöpferische Begabung persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig Dienstleistungen höherer Art erbracht werden (bei abhängiger Beschäftigung siehe Merkblätter zur Arbeitsaufnahme).
  • Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft oder Mitglieder einer anderen Personengesamtheit, soweit sie durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung der Personengesamtheit berufen sind.
  • Inhaber eines Gründerstipendiums (z. B. „EXIT“-Programm)
  • Leitende Angestellte werden nicht als Selbständige angesehen, weil die Tätigkeit als Führungskraft eines bereits in Deutschland tätigen Unternehmens eher als Beschäftigung einzuordnen ist (hierzu siehe Merkblätter zur Arbeitsaufnahme).

Welche Unterlagen sind vorzulegen

Diese Nachweise sind von der jeweiligen Visumkategorie abhängig und sind zusätzlich zu den Standardnachweisen vorzulegen:

eine strukturierte und detaillierte Beschreibung der Geschäftsidee in deutscher oder englischer Sprache

ODER

Stipendium einer deutschen Wirtschaftsorganisation oder Stipendium einer deutschen öffentlichen Stelle gewährt aus öffentlichen Mitteln

Dieser Plan soll folgende Angaben enthalten:

- Darstellung des Firmenprofils

- Businessplan / Geschäftskonzept

- Kapitalbedarfsplan und Finanzierungsplan

- Marketingstrategie

- Ertragsvorschau

- Angaben über Anzahl der voraussichtlich entstehenden Arbeitsplätze und/ oder Ausbildungsplätze

- Erläuterung, inwiefern die Bereiche Innovation und Forschung von dem Vorhaben positiv beeinflusst werden

gegebenenfalls Gesellschaftsvertrag und Handelsregisterauszug mit Eintrag der Generalvollmacht/Prokura (bei in Deutschland bereits gegründeten Unternehmen)

lückenloser Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache Fassen Sie im Lebenslauf alle bisherigen Tätigkeiten, Ausbildungen und Abschlüsse bis zum aktuellen Bewerbungsdatum in einer Tabelle zusammen.

Hochschuldiplom

ODER

Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung (Ausbildungsdauer min. 2 Jahre)

UND

notariell beglaubigte Übersetzung (englischsprachiger Abschluss muss nicht übersetzt werden)

(im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)

UND

Nachweis der Gleichwertigkeit/Vergleichbarkeit Ihres Abschlusses

(Informationen zu Abschlussanerkennung und Nachweisoptionen finden Sie in unserem Merkblatt „Hinweise zur Abschlussanerkennung“)

Mindestgehalt von 53.130,- € brutto im Jahr bzw. ein Nachweis über eine angemessene Altersvorsorge

(im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)

UND notariell beglaubigte Übersetzung (englischsprachige Nachweise müssen nicht übersetzt werden)

Als Nachweis zusätzlicher Altersvorsorge kommen z.B. Ansprüche in einer gesetzlichen Rentenversicherung Ihres Herkunftslandes oder anderer Länder, private Renten- oder Lebensversicherungen oder Immobilien oder sonstiges Vermögen in Betracht.

Allgemeine Hinweise

Bitte beachten Sie:

  • Die Visastelle kann aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens und der Gleichbehandlung aller Antragsteller nur Anträge in der erbetenen Form zur Bearbeitung annehmen.
  • Das Einreichen unvollständiger Unterlagen kann zur Ablehnung führen.
  • Unaufgefordert übersandte Unterlagen können Ihrem Visumantrag nicht zugeordnet werden.
  • Alle Unterlagen, Merkblätter und Antragsformulare der Botschaft sind kostenlos.
  • Alle Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Botschaft
  • Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht.
  • Bearbeitungsdauer liegt zwischen 6 Monate bis 1 Jahr, in Einzelfällen auch kürzer oder länger.
  • Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, würde die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden.
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