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Eheschließung

19.05.2026 - Artikel

Welche Unterlagen sind vorzulegen

Diese Nachweise sind von der jeweiligen Visumkategorie abhängig und sind zusätzlich zu den Standardnachweisen vorzulegen:

Schriftliche Bestätigung eines deutschen Standesamtes über die erfolgreiche Anmeldung der Eheschließung

(im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)

Passkopie der in Deutschland lebenden Referenzperson

Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung der Referenzperson in Deutschland

(im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)

Die Meldebescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein und muss Angaben des Personenstands enthalten.
Kopie des deutschen Aufenthaltstitels (nicht beglaubigt)

Bei Nachzug zum nichtdeutschen Unionsbürger oder zu einer Fachkraft (§ 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 AufenthG) sind keine Sprachkenntnisse nachzuweisen.

Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (Sprachzertifikat A1, Start Deutsch1)

(im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)

- Welche Zertifikate derzeit anerkannt sind, finden Sie auf der Webseite https://www.alte.org/Our-Full-Members.

- Das Prüfungsdatum darf nicht länger als 1 Jahr zurückliegen.

- Ausnahme vom Erfordernis der Sprachkenntnisse entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug“

Sicherung des Lebensunterhalts in Deutschland ist durch geeignete Unterlagen der Referenzperson nachzuweisen: zB Einstellungsbestätigung, Beschäftigungsbescheinigung, Gehaltsabrechnungen, Nachweis über die selbständige Tätigkeit, Vermögens-/Einkommensnachweise bei Nachzug zu Nichterwerbstätigen.

Nachweis über ausreichenden Wohnraum: Miet- oder Kaufverträge (mit Fläche und Kosten)

Allgemeine Hinweise

Bitte beachten Sie:

  • Die Visastelle kann aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens und der Gleichbehandlung aller Antragsteller nur Anträge in der erbetenen Form zur Bearbeitung annehmen.
  • Das Einreichen unvollständiger Unterlagen kann zur Ablehnung führen.
  • Unaufgefordert übersandte Unterlagen können Ihrem Visumantrag nicht zugeordnet werden.
  • Alle Unterlagen, Merkblätter und Antragsformulare der Botschaft sind kostenlos.
  • Alle Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Botschaft
  • Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht.
  • Bearbeitungsdauer: Zwischen zwei bis fünf Monate, in Einzelfällen auch kürzer oder länger.
  • Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, würde die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden.
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