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Eheschließung

19.05.2026 - Artikel

Welche Unterlagen sind vorzulegen

Diese Nachweise sind von der jeweiligen Visumkategorie abhängig und sind zusätzlich zu den Standardnachweisen vorzulegen:

Schriftliche Bestätigung eines deutschen Standesamtes über die erfolgreiche Anmeldung der Eheschließung

(im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)

☐ Passkopie der in Deutschland lebenden Referenzperson
☐

Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung der Referenzperson in Deutschland

(im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)

Die Meldebescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein und muss Angaben des Personenstands enthalten.
☐ Kopie des deutschen Aufenthaltstitels (nicht beglaubigt)

Bei Nachzug zum nichtdeutschen Unionsbürger oder zu einer Fachkraft (§ 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 AufenthG) sind keine Sprachkenntnisse nachzuweisen.

Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (Sprachzertifikat A1, Start Deutsch1)

(im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)

- Welche Zertifikate derzeit anerkannt sind, finden Sie auf der Webseite https://www.alte.org/Our-Full-Members.

- Das Prüfungsdatum darf nicht länger als 1 Jahr zurückliegen.

- Ausnahme vom Erfordernis der Sprachkenntnisse entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug“

Sicherung des Lebensunterhalts in Deutschland ist durch geeignete Unterlagen der Referenzperson nachzuweisen: zB Einstellungsbestätigung, Beschäftigungsbescheinigung, Gehaltsabrechnungen, Nachweis über die selbständige Tätigkeit, Vermögens-/Einkommensnachweise bei Nachzug zu Nichterwerbstätigen.

Nachweis über ausreichenden Wohnraum: Miet- oder Kaufverträge (mit Fläche und Kosten)

Allgemeine Hinweise

Bitte beachten Sie:

  • Die Visastelle kann aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens und der Gleichbehandlung aller Antragsteller nur Anträge in der erbetenen Form zur Bearbeitung annehmen.
  • Das Einreichen unvollständiger Unterlagen kann zur Ablehnung führen.
  • Unaufgefordert übersandte Unterlagen können Ihrem Visumantrag nicht zugeordnet werden.
  • Alle Unterlagen, Merkblätter und Antragsformulare der Botschaft sind kostenlos.
  • Alle Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Botschaft
  • Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht.
  • Bearbeitungsdauer: Zwischen zwei bis fünf Monate, in Einzelfällen auch kürzer oder länger.
  • Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, würde die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden.
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