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Nachzug Familienangehöriger bei außergewöhnlicher Härte (außer zu einem Unionsbürger)
Außergewöhnliche Härte
Eine Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige (außer Ehegatten, minderjährige Kinder und allein Sorgeberechtigte zu ihren minderjährigen Kindern) zum Nachzug zu Deutschen oder Drittstaatsangehörigen kann nur zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erteilt werden (§ 36 AufenthG).
Diese außergewöhnliche Härte kann in Fällen vorliegen, in denen ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe eines anderen Familienmitgliedes dringend angewiesen ist und sich diese Lebenshilfe zumutbar (z.B. infolge einer besonderen Betreuungsbedürftigkeit) nur in Deutschland erbringen lässt. Umstände, die einen Härtefall begründen, müssen sich stets aus individuellen Besonderheiten des Einzelfalls ergeben (z.B. Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit, psychische Not).
Keinen Härtefall begründen z.B. ungünstige schulische, wirtschaftliche, soziale und sonstige Verhältnisse im Heimatstaat.
Welche Unterlagen sind vorzulegen
Diese Nachweise sind von der jeweiligen Visumkategorie abhängig und sind zusätzlich zu den Standardnachweisen vorzulegen:
Urkunde über das Abstammungsverhältnis zwischen dem Antragssteller und der in Deutschland lebenden Person mit Apostille1und notariell beglaubigter Übersetzung
(im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)
1 Eine Apostille wird nur für die Urkunden benötigt, die nicht in einem EU- oder EWR-Staat ausgestellt wurden.
| ☐ | Nicht beglaubigte Passkopie der Person, zu der der Familiennachzug begehrt wird | |
| ☐ |
Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung der Person, zu der der Familiennachzug begehrt wird (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie) |
Die Meldebescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein und muss Angaben des Personenstands enthalten |
| ☐ |
Kopie des deutschen Aufenthaltstitels der Person, zu der der Familiennachzug begehrt wird, mit Ausstellungsdatum ab dem 1. März 2024 (nicht beglaubigt) |
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| Nachweise gem. § 36 Abs. 2 Satz 1AufenthG zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte | ausführliche und aktuelle Unterlagen und ein Schreiben mit Begründung, aus denen die Gründe hervorgehen, warum eine familiäre Hilfeleistung erforderlich ist und wieso diese nur in Deutschland erbracht werden kann, z.B. aktuelle ärztliche Atteste, Bescheinigungen von Pflegeeinrichtungen, dem häuslichen Pflegedienst, Sozialbehörden, Kindertagesstätte etc. |
Die Voraussetzung der Unterhaltsgewährung setzt eine Leistung an den Familienangehörigen voraus, die von diesem zur Deckung seiner Grundbedürfnisse in Lettland verwendet wird. Der Unterhalt muss jedoch regelmäßig während eines beachtlichen Zeitraums geleistet worden sein.
| Nachweise über Unterhaltsgewährung | Sie müssen über einen Zeitraum von mindestens 6 Monate Nachweise vorgelegen, welche Belegen, dass Sie durch Ihren Angehörigen Unterhalt erhalten. Dies können Sie z.B. durch Überweisungsnachweise tun. |
| Nachweis wie man in Deutschland krankenversichert sein wird | Bestätigung der gesetzlichen Krankenversicherung oder ein Angebot (kein Vertrag) der privaten Krankenversicherung). Nähere Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite. |
Allgemeine Hinweise
Bitte beachten Sie:
- Die Visastelle kann aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens und der Gleichbehandlung aller Antragsteller nur Anträge in der erbetenen Form zur Bearbeitung annehmen.
- Das Einreichen unvollständiger Unterlagen kann zur Ablehnung führen.
- Unaufgefordert übersandte Unterlagen können Ihrem Visumantrag nicht zugeordnet werden.
- Alle Unterlagen, Merkblätter und Antragsformulare der Botschaft sind kostenlos.
- Alle Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Botschaft
- Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht.
- Bearbeitungsdauer: Zwischen zwei bis fünf Monate, in Einzelfällen auch kürzer oder länger.
- Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, würde die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden.