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Arbeitsaufnahme (Nicht Blaue Karte EU)

26.11.2025 - Artikel

Wenn betrifft diese Information

Arbeitnehmer, mit einem staatlich anerkannten ausländischen (aber noch nicht gleichwertigen oder vergleichbaren) Hochschul- oder Berufsabschluss und die eine qualifizierte Beschäftigung in einem nicht reglementierten Beruf in Deutschland ausüben wollen.

Die Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation (Hochschul- oder Berufsabschluss) soll in Deutschland bereits während der Ausübung der Beschäftigung stattfinden.

Zusätzliche Informationen können auch auf der Webseite www.make-it-in-germany.com abgerufen werden:

https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/arten/arbeiten-fachkraefte

https://www.make-it-in-germany.com/pdf-visum-arbeiten-fachkraefte

Welche Unterlagen sind vorzulegen

Diese Nachweise sind von der jeweiligen Visumkategorie abhängig und sind zusätzlich zu den Standardnachweisen vorzulegen:

Unterschriebener Arbeitsvertrag

(und eine nicht beglaubigte Kopie)

ODER

konkretes Arbeitsplatzangebot

UND

eine nicht beglaubigte Kopie

Der Vertrag/ Das Angebot muss Informationen zur Art der beabsichtigten Tätigkeit enthalten:

  • Dauer der Tätigkeit
  • Arbeitsort
  • Vergütung und
  • Arbeitszeit

Vereinbarung zum Eingehen der Anerkennungspartnerschaft

(und eine nicht beglaubigte Kopie)

-Als gesonderte unterschriebene Vereinbarung oder integriert in den Arbeitsvertrag

-Verpflichtung des Antragstellers und des Arbeitsgebers nach der Einreise nach Deutschland die Anerkennung des Abschlusses zu beantragen und das Verfahren aktiv zu betreiben und den Ausgleich der festgestellten Defizite innerhalb von höchstens drei Jahren zu ermöglichen

Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ der Bundesagentur für Arbeit

-Für eine qualifizierte Beschäftigung oder, sofern die qualifizierte Beschäftigung eine Berufserlaubnis erfordert, für eine nicht qualifizierte Beschäftigung.

-Lassen Sie dieses Formular bitte von einer zuständigen Person Ihrer zukünftigen Arbeitsstelle ausfüllen und reichen Sie es anschließend ein.

Zusatzblatt A der Bundesagentur für Arbeit Lassen Sie dieses Formular bitte von einer zuständigen Person Ihrer zukünftigen Arbeitsstelle ausfüllen und reichen Sie es anschließend ein.

Lückenloser Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache Fassen Sie im Lebenslauf alle bisherigen Tätigkeiten, Ausbildungen und Abschlüsse bis zum aktuellen Bewerbungsdatum in einer Tabelle zusammen.

Hochschuldiplom

ODER

Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung

UND

notariell beglaubigte Übersetzung (englischsprachiger Abschluss muss nicht übersetzt werden)

(im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)

Beim Hochschulabschluss:

Feststellung der (bedingten) Vergleichbarkeit des ausländischen Hochschulabschlusses (Ausdruck aus der anabin-Datenbank für Ihren Hochschulabschluss mit „bedingt vergleichbar“ und Ihre Hochschule mit „H+“ oder „H+/-“)

ODER

Bescheinigung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), die die staatliche Anerkennung des Abschlusses bestätigt (Zeugnisbewertung), Informationen unter: https://zab.kmk.org/de/zeugnisbewertung

Beim Berufsabschluss:

Defizitbescheid / Teilanerkennungsbescheid der für die Prüfung zuständigen Stelle, Informationen unter: https://zab.kmk.org/de/dab

Anerkanntes mindestens A2-Sprachzertifikat

(im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)

-Welche Zertifikate derzeit anerkannt sind, finden Sie auf der Webseite https://www.alte.org/Our-Full-Members.

- Das Prüfungsdatum darf nicht länger als 1 Jahr zurückliegen.

Mindestgehalt von 55.770,- € brutto im Jahr bzw. ein Nachweis über eine angemessene Altersvorsorge

(im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)

und notariell beglaubigte Übersetzung (englischsprachige Nachweise müssen nicht übersetzt werden)

Als Nachweis zusätzlicher Altersvorsorge kommen z.B. Ansprüche in einer gesetzlichen Rentenversicherung Ihres Herkunftslandes oder anderer Länder, private Renten- oder Lebensversicherungen oder Immobilien oder sonstiges Vermögen in Betracht.

Allgemeine Hinweise

Bitte beachten Sie:

  • Die Visastelle kann aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens und der Gleichbehandlung aller Antragsteller nur Anträge in der erbetenen Form zur Bearbeitung annehmen.
  • Das Einreichen unvollständiger Unterlagen kann zur Ablehnung führen.
  • Unaufgefordert übersandte Unterlagen können Ihrem Visumantrag nicht zugeordnet werden.
  • Alle Unterlagen, Merkblätter und Antragsformulare der Botschaft sind kostenlos.
  • Alle Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Botschaft
  • Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht.
  • Bearbeitungsdauer: Zwischen zwei und vier Wochen, in Einzelfällen auch kürzer oder länger.
  • Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, würde die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden.
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