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Arbeitsaufnahme Blaue Karte EU
- „Große“ Blaue Karte
Hochschulabsolventen, die einen in Deutschland anerkannten oder vergleichbaren Studienabschluss haben und die ein Gehalt von derzeit mindestens 48.300 Euro brutto im Jahr verdienen, können eine Blaue Karte zum Zweck einer ihrer Qualifikation angemessenen Beschäftigung erhalten.
- Blaue Karte für Engpassberufe
In Berufen, in denen Fachkräftemangel herrscht (z.B. Ärzte, Ingenieure, Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie), können Angehörige von Nicht-EU-Staaten auch unterhalb dieser Gehaltsschwelle die Blaue Karte EU erhalten, wenn sie ein Gehalt von derzeit mindestens 43.759,80 Euro brutto im Jahr verdienen und eine ihrer Qualifikation angemessene Beschäftigung ausüben sollen. Ihr Studien- oder Berufsabschluss muss in Deutschland anerkannt oder vergleichbar sein.
- Blaue Karte für Berufsanfänger
Fachkräfte mit akademischer Ausbildung, die einen in Deutschland anerkannten oder vergleichbaren Studienabschluss haben, den sie nicht mehr als drei Jahre vor Beantragung der Blauen Karte EU erworben haben, und die ein Gehalt von derzeit mindestens 43.759,80 Euro brutto im Jahr verdienen, können eine Blaue Karte zum Zweck einer ihrer Qualifikation angemessenen Beschäftigung erhalten.
- Blaue Karte für tertiäres Bildungsprogramm
Einer Fachkraft, die ein tertiäres Bildungsprogramm erfolgreich abgeschlossen hat, kann eine Blaue Karte ausgestellt werden, wenn diese Qualifikation einem Ausbildungsniveau entspricht, das in Deutschland mindestens der Stufe 6 der Internationalen Standardklassifikation im Bildungswesen (ISCED 2011) oder der Stufe 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens zugeordnet ist. Das vertraglich vereinbarte Gehalt muss mindestens 43.759,80 Euro brutto jährlich betragen. Einige Beispiele für Berufe, die durch ein tertiäres Bildungsprogramm erreicht werden können, sind technische Fachkraft, kaufmännische Fachkraft, Fachkraft mit abgeschlossener Meisterprüfung, pädagogische Fachkraft und therapeutische Fachkraft.
- Blaue Karte für IT-Spezialisten ohne formalen Bildungsabschluss
Arbeitnehmer, die im IT-Bereich tätig werden und in den letzten sieben Jahren mindestens drei Jahre Berufserfahrung in der Branche erlangt haben, können eine Blaue Karte erhalten. Die Tätigkeit muss nach einem Berufsbild in den Gruppen 133 oder 25 nach der ISCO-08 vorliegen (auf akademischem Niveau). Das vertraglich vereinbarte Gehalt muss mindestens 43.759,80 Euro brutto jährlich betragen.
Bitte beachten Sie, dass die Inhaber einer Daueraufenthaltserlaubnis EU (pastāvīgais iedzīvotājs – ES) keine Blaue Karte beantragen können. Sie können einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel nach §38a AufenthG (Aufenthaltserlaubnis für in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union langfristig Aufenthaltsberechtigte) unmittelbar nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland stellen. Die Erwerbstätigkeit darf erst mit der Erteilung des Aufenthaltstitels aufgenommen werden. Alternativ kann die Beantragung eines Visums zur Arbeitsaufnahme (nicht Blaue Karte) bei der Botschaft vorgenommen werden.
Zusätzliche Informationen können auch auf der Webseite www.make-it-in-germany.com abgerufen werden:
https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/arten/blaue-karte-eu
https://www.youtube.com/watch?v=I3izpA4MF0o&t=1s (Erklärvideo)