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Arbeitsaufnahme Blaue Karte EU
Wenn betrifft diese Information
Hochschulabsolventen, die einen in Deutschland anerkannten oder vergleichbaren Studienabschluss haben und die ein Gehalt von derzeit mindestens 50.700 Euro brutto im Jahr verdienen, können eine Blaue Karte zum Zweck einer ihrer Qualifikation angemessenen Beschäftigung erhalten.
In Berufen, in denen Fachkräftemangel herrscht (z.B. Ärzte, Ingenieure, Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie), können Angehörige von Nicht-EU-Staaten auch unterhalb dieser Gehaltsschwelle die Blaue Karte EU erhalten, wenn sie ein Gehalt von derzeit mindestens 45.934,20 Euro brutto im Jahr verdienen und eine ihrer Qualifikation angemessene Beschäftigung ausüben sollen. Ihr Studien- oder Berufsabschluss muss in Deutschland anerkannt oder vergleichbar sein.
Fachkräfte mit akademischer Ausbildung, die einen in Deutschland anerkannten oder vergleichbaren Studienabschluss haben, den sie nicht mehr als drei Jahre vor Beantragung der Blauen Karte EU erworben haben, und die ein Gehalt von derzeit mindestens 45.934,20 Euro brutto im Jahr verdienen, können eine Blaue Karte zum Zweck einer ihrer Qualifikation angemessenen Beschäftigung erhalten.
Einer Fachkraft, die ein tertiäres Bildungsprogramm erfolgreich abgeschlossen hat, kann eine Blaue Karte ausgestellt werden, wenn diese Qualifikation einem Ausbildungsniveau entspricht, das in Deutschland mindestens der Stufe 6 der Internationalen Standardklassifikation im Bildungswesen (ISCED 2011) oder der Stufe 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens zugeordnet ist. Das vertraglich vereinbarte Gehalt muss mindestens 45.934,20 Euro brutto jährlich betragen. Einige Beispiele für Berufe, die durch ein tertiäres Bildungsprogramm erreicht werden können, sind technische Fachkraft, kaufmännische Fachkraft, Fachkraft mit abgeschlossener Meisterprüfung, pädagogische Fachkraft und therapeutische Fachkraft.
Arbeitnehmer, die im IT-Bereich tätig werden und in den letzten sieben Jahren mindestens drei Jahre Berufserfahrung in der Branche erlangt haben, können eine Blaue Karte erhalten. Die Tätigkeit muss nach einem Berufsbild in den Gruppen 133 oder 25 nach der ISCO-08 vorliegen (auf akademischem Niveau). Das vertraglich vereinbarte Gehalt muss mindestens 45.934,20 Euro brutto jährlich betragen.
Bitte beachten Sie, dass die Inhaber einer Daueraufenthaltserlaubnis EU (pastāvīgais iedzīvotājs – ES) keine Blaue Karte beantragen können. Sie können einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel nach §38a AufenthG (Aufenthaltserlaubnis für in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union lang-fristig Aufenthaltsberechtigte) unmittelbar nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehör-de in Deutschland stellen. Die Erwerbstätigkeit darf erst mit der Erteilung des Aufenthaltstitels auf-genommen werden. Alternativ kann die Beantragung eines Visums zur Arbeitsaufnahme (nicht Blaue Karte) bei der Botschaft vorgenommen werden.
Zusätzliche Informationen können auch auf der Webseite www.make-it-in-germany.com abgerufen werden:
https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/arten/blaue-karte-eu
Erklärvideo: https://www.youtube.com/watch?v=I3izpA4MF0o&t=1s
https://www.make-it-in-germany.com/pdf-blaue-karte-eu
Welche Unterlagen sind vorzulegen
Diese Nachweise sind von der jeweiligen Visumkategorie abhängig und sind zusätzlich zu den Standardnachweisen vorzulegen:
| Unterschriebener Arbeitsvertrag (und eine nicht beglaubigte Kopie) |
Der Vertrag/ Das Angebot muss Informationen zur Art der beabsichtigten Tätigkeit enthalten:
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ODER konkretes Arbeitsplatzangebot (und eine nicht beglaubigte Kopie) |
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Bei Ärzten: mindestens die Zusicherung der Erteilung der Berufsausübungserlaubnis gem. §10 (1) BÄO (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie) ODER Berufserlaubnis gem. §10 (1) BÄO (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie) ODER Approbation (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie) |
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Formular “Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis„ der Bundesagentur für Arbeit
Lassen Sie dieses Formular bitte von einer zuständigen Person Ihrer zukünftigen Arbeitsstelle ausfüllen und reichen Sie es anschließend ein.
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Lückenloser Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache | Fassen Sie im Lebenslauf alle bisherigen Tätigkeiten, Ausbildungen und Abschlüsse bis zum aktuellen Bewerbungsdatum in einer Tabelle zusammen. |
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Hochschuldiplom ODER Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung (Ausbildungsdauer min. 2 Jahre) UND notariell beglaubigte Übersetzung (englischsprachiger Abschluss muss nicht übersetzt werden) (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie) |
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UND Nachweis der Gleichwertigkeit/Vergleichbarkeit Ihres Abschlusses (Informationen zu Abschlussanerkennung und Nachweisoptionen finden Sie in unserem Merkblatt „Hinweise zur Abschlussanerkennung“) |
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ODER Nachweise von mindestens drei Jahren Berufserfahrung im IT-Bereich in den letzten sieben Jahren und notariell beglaubigte Übersetzung (englischsprachige Nachweise müssen nicht übersetzt werden) (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie) |
Diese Nachweise können Sie z.B. durch vorherige Arbeitsverträge oder ein Arbeitsbuch nachweisen |
Allgemeine Hinweise
Bitte beachten Sie:
- Die Visastelle kann aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens und der Gleichbehandlung aller Antragsteller nur Anträge in der erbetenen Form zur Bearbeitung annehmen.
- Das Einreichen unvollständiger Unterlagen kann zur Ablehnung führen.
- Unaufgefordert übersandte Unterlagen können Ihrem Visumantrag nicht zugeordnet werden.
- Alle Unterlagen, Merkblätter und Antragsformulare der Botschaft sind kostenlos.
- Alle Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Botschaft
- Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht.
- Bearbeitungsdauer: Etwa ein bis zwei Wochen, in Einzelfällen auch kürzer oder länger.
- Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, würde die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden.