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Freiwilligendienste

09.03.2026 - Artikel

Wen betrifft diese Information

Ziele des Freiwilligendienstes sind Engagement für das Allgemeinwohl sowie der Kompetenzerwerb.

Bundesfreiwilligendienst (BFD) einschließlich „weltwärts“ Süd-Nord-Komponenten

Für die Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst (BFD) gibt es keine Altersbegrenzung und steht jungen Menschen nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht unabhängig von deren Bildungsabschluss offen. Teilnehmende von „weltwärts“ Süd-nord müssen zwischen 18 und 29 Jahre alt sein. Die Dauer des Freiwilligendienstes liegt zwischen 6 und 25 Monate.

Jugendfreiwilligendienst (Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ))

Teilnehmende am Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) dürfen nicht älter als 26 Jahre sein. Das FSJ/FÖJ steht jungen Menschen nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht unabhängig von deren Bildungsabschluss offen. Die Dauer des Freiwilligendienstes liegt zwischen 6 und 24 Monate.

Europäischer Freiwilligendienst (EFD)/Europäischer Solidaritätskops (ESK)

Teilnehmende am Europäischen Freiwilligendienst (EFD/ESK) müssen zwischen 17 und 30 Jahre alt sein. Das EFD/ESK steht jungen Menschen unabhängig vom Schulabschluss oder vom sozialen Hintergrund offen. Die Dauer des Freiwilligendienstes liegt zwischen 2 Wochen und 12 Monate.

Bei Gesamtdauer des Freiwilligendienstes von bis zu 90 Tagen benötigen Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten, die mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis oder einem Visum für den langfristigen Aufenthalt (Kategorie „D“) in Lettland leben, kein Visum.

Welche Unterlagen sind vorzulegen

Diese Nachweise sind von der jeweiligen Visumkategorie abhängig und sind zusätzlich zu den Standardnachweisen vorzulegen:

  • Ihre Vereinbarung muss von Ihnen als auch dem jeweiligen Träger und ggf. der Einsatzstelle unterzeichnet sein.
  • Beim Bundesfreiwilligendienst (BFD) muss die Vereinbarung zusätzlich vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) unterschrieben werden.
  • Beim Europäischen Freiwilligendienst (EFD/ESK) muss zusätzlich zu der Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrer Einsatzstelle (aufnehmende/koordinierende Organisation) noch der unterschriebene Vertrag zwischen der Einsatzstelle und der deutschen Nationalen Agentur JUGEND für Europa vorgelegt werden.
  • Vertrag/Vereinbarung muss Angaben zu Taschengeld, Unterkunft, Verpflegung und Sozialversicherung enthalten. Beim Europäischen Freiwilligendienst (EFD/ESK) muss die Freiwilligenvereinbarung die Aufgaben und geplanten Lernergebnisse beschreiben.

In der Regel trägt die aufnehmende Organisation die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung (Sachleistungen) vollumfänglich. In diesem Fall genügt ein monatliches Taschengeld in Höhe von 302,- €. Ist in der Freiwilligenvereinbarung ausschließlich Geld- und keine Sachleistungen vorgesehen, beträgt das Taschengeld 855,- € (netto) monatlich.

Enthält die Vereinbarung keine Angaben zu Ihrer Unterkunft und Verpflegung, sind ergänzende Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung in Höhe von 553,- € monatlich (zusätzlich zum Taschengeld) erforderlich. Der nachzuweisende Betrag muss die komplette Dauer Ihres Freiwilligendienstes abdecken (Beispiel: 6 Monate Freiwilligendienst, nachzuweisender Betrag 3.318,- €).

Besonderheit beim Europäischen Freiwilligendienst (EFD/ESK): Die Träger sind verpflichtet Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Taschengeld, pädagogisches Begleitprogramm und internationale Reisekosten zu übernehmen. Alle EFD/ESK-Freiwilligen sind über eine Gruppenversicherung versichert. Diese Versicherung umfasst Krankenversicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie Rücktransport im Todesfall.

Durch die verpflichtende Anforderung an die akkreditierten Träger, im EFD/ESK den Lebensunterhalt einschließlich Versicherung bereitzustellen, sind keine weiteren Einzelnachweise bspw. über Unterkunft oder Verpflegung vorzulegen. Die im jeweiligen Programm ausgewiesenen Sätze z. B. für das Taschengeld werden als ausreichend angesehen.

Die Finanzmittel können nachgewiesen werden durch:

Einzahlung der erforderlichen Summe auf ein Sperrkonto in Deutschland

(Nachweis)

Informationen zur Eröffnung eines Sperrkontos finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.

ODER

Kontoauszüge einer lettischen oder einer deutschen Bank

  • Die Kontoauszüge müssen belegen, dass Sie genug Geld für Ihren gesamten Aufenthalt zur Verfügung haben.
  • Die nachzuweisenden Finanzmittel müssen sich auf eigenem Konto (nicht von Dritten!) und seit mindestens 90 Tagen vor Antragstellung befinden.
  • Der Nachweis erfolgt in Form der Kontoauszüge der letzten drei Monate vor Antragstellung.

Anerkanntes A1-Sprachzertifikat (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)

Welche Zertifikate derzeit anerkannt sind, finden Sie auf der Webseite https://www.alte.org/Our-Full-Members.

Das Prüfungsdatum darf nicht länger als 1 Jahr zurückliegen.

ODER

Bestätigung der Einsatzstelle/des Trägers, dass Ihre vorhandenen Sprachkenntnisse genügen oder auf Sprachkenntnisse zunächst verzichtet wird und die Sprachkenntnisse durch Sprachkurse nach Einreise erwerben werden.

Zu beachten: Manche Einsatzstellen bzw. Träger fordern durchgehend B2-Deutschkenntnisse. In diesem Fall ist ein A1-Sprachzertifikat nicht ausreichend.

Motivationsschreiben in deutscher oder englischer Sprache mit Angaben zum geplanten Freiwilligendienst (Branche, Region, geplanter Aufenthaltsort/Unterkunft etc.). Darin sollen die mit dem geplanten Aufenthalt verbundenen Erwartungen und der erwartete berufliche und persönliche Nutzen sowie die Zukunftspläne dargestellt werden. Es soll schlüssig dargelegt werden, wieso Sie sich in der gegenwärtigen Lebensphase gerade für einen Freiwilligenaufenthalt in Deutschland interessieren.

Lückenloser Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache Fassen Sie im Lebenslauf alle bisherigen Tätigkeiten, Ausbildungen und Abschlüsse bis zum aktuellen Bewerbungsdatum in einer Tabelle zusammen.

Zuletzt erreichter schulischer oder universitärer Abschluss (z.B. Schulabschlusszeugnisse, Diplome)

UND

notariell beglaubigte Übersetzung (englischsprachiger Abschluss muss nicht übersetzt werden)

(im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)

Weiterführende Informationen

www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/engagement-und-gesellschaft/freiwilligendienste

www.bafza.de/engagement-und-aktionen/freiwilligendienste

www.bundesfreiwilligendienst.de

www.jugendfreiwilligendienste.de

www.weltwaerts.de

www.solidaritaetskorps.de

www.jugendfuereuropa.de

Allgemeine Hinweise

Bitte beachten Sie:

  • Die Visastelle kann aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens und der Gleichbehandlung aller Antragsteller nur Anträge in der erbetenen Form zur Bearbeitung annehmen.
  • Das Einreichen unvollständiger Unterlagen kann zur Ablehnung führen.
  • Unaufgefordert übersandte Unterlagen können Ihrem Visumantrag nicht zugeordnet werden.
  • Alle Unterlagen, Merkblätter und Antragsformulare der Botschaft sind kostenlos.
  • Alle Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Botschaft
  • Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht.
  • Bearbeitungsdauer liegt bei sechs bis zwölf Wochen, in Einzelfällen auch kürzer oder länger.
  • Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, würde die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden.
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