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Beantragung Reisepass
| 1. Lesen Sie die nachfolgenden Hinweise und die Dokumentenliste sorgfältig durch. 2. Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen. 3. Buchen Sie einen Termin in der Kategorie „Beantragung eines Reisepasses/Personalausweises. |
Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses oder Kinderreisepasses können nur bei persönlicher Vorsprache des Passbewerbers in der Passstelle der Botschaft gestellt werden. Minderjährige Passbewerber stellen ihren Antrag ebenfalls persönlich und in Begleitung des/der Sorgeberechtigten. Einen Termin können Sie hier kostenlos vereinbaren. Bitte buchen Sie einen Termin pro Person.
Welche Unterlagen sind vorzulegen?
| 1 | Antragsformular | |
| ☐ | Einfach ausgefülltes Formular | Das Antragsformular erhalten Sie kostenlos auf der Homepage der Botschaft. |
| 2 | Bisheriger Pass oder Personalausweis | |
| ☐ | Bei Verlust: Verlustprotokoll der örtlichen Polizei | |
| 3 | Geburts- oder Abstammungsurkunde | |
| ☐ | Bei erstmaliger Beantragung an der Botschaft | |
| 4 | Passbilder | |
| ☐ | Ein aktuelles Passbild, bei Ausstellung eines Reiseausweises zur Rückkehr werden zwei Passbilder benötigt |
Das Lichtbild muss bestimmten Anforderungen entsprechen. Bitte kleben Sie das Foto nicht auf. |
| 5 | Melde-oder Abmeldebescheinigung Deutschland | |
| ☐ | Melde- oder Abmeldebescheinigung Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in Deutschland | Prüfung der örtlichen Zuständigkeit |
| 6 | Meldebescheinigung Lettland | |
| ☐ | Aktuelle Meldebescheinigung aus Lettland | Prüfung der örtlichen Zuständigkeit |
| 7 | Weitere Urkunden, nur wenn zutreffend | |
| ☐ | Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde, falls sich daraus Namensänderungen ergeben haben | |
| ☐ | ggf. Bescheinigung über die Namensführung (Hinweise im Merkblatt “Deutsches Namensrecht„) | |
| ☐ | ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde | |
| ☐ | ggf. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument | |
| ☐ | ggf. Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde | |
| Minderjährige Passbewerber (zusätzlich) | ||
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☐ |
Aktuelle Reisepässe/Personalausweise der Sorgeberechtigten | |
| ☐ | Auszug aus dem Familienbuch der Eltern oder Heiratsurkunde der Eltern (falls die Eltern miteinander verheiratet sind oder waren) | |
| ☐ | Vaterschaftsanerkennung (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht mitei- nander verheiratet waren) |
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| ☐ | Notariell beglaubigte Einverständniserklärung bei Abwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils | |
| ☐ | ggf. Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden der Eltern | |
| ☐ | ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsur- teil der Eltern oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils |
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Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden.
Gebühren:
Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten. Die Zahlung kann auch per Kreditkarte (Master-Card, Visa) erfolgen.
Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten. Die Zahlung kann auch per Kreditkarte (MasterCard, Visa) erfolgen.
| Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit: zehn Jahre, 32 Seiten) | 106,00 € |
| Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit: zehn Jahre, 48 Seiten) | 128,00 € |
| Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeit: sechs Jahre, 32 Seiten) | 73,50 € |
| Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeit: sechs Jahre, 48 Seiten) | 95,50 € |
| Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland (Gültigkeit: vier Wochen, nur zur Einreise ins Bundesgebiet) | 57,00 € |
| Vorläufiger Reisepass | 75,00 € |
Bitte beachten Sie, dass Ihr Passantrag nur bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht und die Gebühren gezahlt worden sind. Die Bearbeitungsdauer für Reisepässe beträgt etwa vier Wochen, da diese in Deutschland hergestellt werden. Die Dokumentenherstellung ist auf Ihren Wunsch auch im Expressverfahren gegen Zahlung eines Zuschlags in Höhe von 32,00 € möglich; hierdurch verkürzt sich der Herstellungsprozess um ca. acht Arbeitstage. Bei nachgewiesener Eilbedürftigkeit können Sie auch einen bis zu einem Jahr gültigen, vorläufigen Reisepass erhalten, der am selben Tag ausgestellt werden kann.
Falls die Passstelle der Botschaft nicht für Sie zuständig sein sollte (z. B. weil Sie noch in Deutschland gemeldet sind), werden zusätzlich zu den o.g. Gebühren ein Unzuständigkeitszuschlag in Höhe von 70,00 € (für einen zehn Jahre gültigen Reisepass) bzw. 37,50 € (für einen sechs Jahre gültigen Reisepass) bzw. 26,00 € (vorläufiger Reisepass) sowie ggf. Auslagen fällig. Die Bearbeitungszeit verlängert sich, da die Botschaft zunächst die Ermächtigung zur Passausstellung von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Passbehörde einholen muss.
Abholung:
Bitte buchen Sie für die Abholung Ihres neuen Reisepasses hier einen Termin. Bringen Sie bitte hierzu Ihren bisherigen Reisepass mit. Diesen erhalten Sie auf Wunsch (z. B. wegen noch gültiger Sichtvermerke) nach Entwertung durch die Passstelle zurück. Zur Abholung Ihres Passes können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen.
Haftungsausschluss:
Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung des Artikels. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.