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Beantragung eines Notfalldokuments zur Wiedereinreise nach Deutschland

22.05.2026 - Artikel
1. Lesen Sie die nachfolgenden Hinweise und die Dokumentenliste sorgfältig durch.
2. Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen.
3. Buchen Sie einen Termin in der Kategorie „Beantragung eines Reisepasses/Personalausweises.“
  • Persönliche Vorsprache erforderlich
  • Bei Minderjährigen: persönliche Vorsprache in Anwesenheit der Sorgeberechtigten
  • Terminbuchung bitte hier kostenlos vornehmen (ein Termin pro Person)
  • Falls Sie einen dringenden Termin benötigen und kein Termin buchbar ist, melden Sie sich per Mail oder telefonisch bei uns

Welche Unterlagen sind vorzulegen?

1 Antragsformular
Einfach ausgefülltes Formular Das richtige Antragsformular erhalten Sie kostenlos auf der Homepage der Botschaft:
• Volljährige Antragssteller
• Minderjährige Antragssteller
2 Bisheriger Pass oder Personalausweis
Bei Verlust oder Diebstahl unbedingt: Verlustprotokoll der örtlichen Polizei;
Zusätzlich bei Verlust des Personalausweises: Sperrung der Karte (Telefonische Sperrhotline aus dem Ausland +49 116 116)
3 Passbilder
Zwei aktuelle Passbilder

Das Lichtbild muss bestimmten Anforderungen entsprechen. Bitte kleben Sie das Foto nicht auf.

4 Kopie eines Ausweisdokuments
Kopie eines Reisepasses oder Personalausweises
Prüfung der Identität (*bitte beachten Sie den Hinweis unter: Allgemeine Informationen)
5 Minderjährige Passbewerber
Kopie der Pässe der Sorgeberechtigen und Einverständniserklärung, dass ein Dokument ausgestellt werden darf
Geburtsurkunde
6 Gebühren
Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland (Gültigkeit: vier Wochen, nur zur Einreise ins Bundesgebiet) 57,00 €
Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten. Die Zahlung kann auch per Kreditkarte (MasterCard, Visa) erfolgen.

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden!

Allgemeine Informationen:

  • Der Reiseausweis zur Rückkehr ist 4 Wochen gültig und berechtigt Sie zur Wiedereinreise nach Deutschland, im Normalfall kann der Ausweis sofort ausgestellt werden.
  • *Wenn Ihre Identität nicht zweifelsfrei geklärt werden kann, muss die Botschaft ggf. die inländische Meldebehörde kontaktieren, das kann den Prozess um 1-2 Tage verzögern.
  • In wenigen Ausnahmefällen kann auch ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden, dieser ist ein Jahr gültig und berechtigt Sie nicht nur zur Rückreise nach Deutschland, sondern auch zur Weiterreise in andere Länder. In diesem Fall muss, bei einem inländischen Wohnsitz, die Meldebehörde kontaktiert werden. Die Ausstellung nimmt meist mehrere Tage in Anspruch. Weitere Informationen und vorzulegende Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Beantragung eines Reisepasses“.
  • Die abschließende Entscheidung, welches Dokument in Frage kommt, obliegt der Passbehörde.

Haftungsausschluss:
Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung des Artikels. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

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