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Beantragung Personalausweis
| 1. Lesen Sie die nachfolgenden Hinweise und die Dokumentenliste sorgfältig durch. 2. Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen. 3. Buchen Sie einen Termin in der Kategorie „Beantragung eines Reisepasses/Personalausweises. |
Um einen Personalausweis zu beantragen, müssen Sie persönlich in der Konsularstelle der Botschaft vorsprechen. Minderjährige Personen unter 16 Jahren sind nicht berechtigt, eigenständig einen Personalausweis zu beantragen, müssen aber dennoch persönlich in der Botschaft erscheinen. Antragsteller sind in diesen Fällen die Sorgeberechtigten. Im Falle der Nichtanwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils ist dessen schriftliche Zustimmung zum Antrag vorzulegen. Einen Termin können Sie hier kostenlos vereinbaren. Bitte buchen Sie einen Termin pro Person.
Weitere Informationen zum neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion erhalten Sie unter www.personalausweisportal.de Die Barrierefrei Broschüre ist hier abrufbar.
Für alle Änderungsanträge, bei denen die Eingabe der Geheimnummer (PIN) erforderlich ist, muss der Antragsteller persönlich erscheinen.
Welche Unterlagen sind vorzulegen?
| 1 | Antragsformular | |
| ☐ | Einfach ausgefülltes Formular | Das Antragsformular erhalten Sie kostenlos auf der Homepage der Botschaft. |
| 2 | Bisheriger Pass oder Personalausweis | |
| ☐ | Bei Verlust: Verlustprotokoll der örtlichen Polizei | |
| 3 | Geburts- oder Abstammungsurkunde | |
| ☐ | Bei erstmaliger Beantragung an der Botschaft | |
| 4 | Passbilder | |
| ☐ | Ein aktuelles Passbild, bei Ausstellung eines Reiseausweises zur Rückkehr werden zwei Passbilder benötigt |
Das Lichtbild muss bestimmten Anforderungen entsprechen. Bitte kleben Sie das Foto nicht auf. |
| 5 | Melde-oder Abmeldebescheinigung Deutschland | |
| ☐ | Melde- oder Abmeldebescheinigung Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in Deutschland | Prüfung der örtlichen Zuständigkeit |
| 6 | Meldebescheinigung Lettland | |
| ☐ | Aktuelle Meldebescheinigung aus Lettland | Prüfung der örtlichen Zuständigkeit |
| 7 | Weitere Urkunden, nur wenn zutreffend | |
| ☐ | Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde, falls sich daraus Namensänderungen ergeben haben | |
| ☐ | ggf. Bescheinigung über die Namensführung (Hinweise im Merkblatt “Deutsches Namensrecht„) | |
| ☐ | ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde | |
| ☐ | ggf. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument | |
| ☐ | ggf. Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde | |
| 8 | Minderjährige Passbewerber (zusätzlich) | |
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☐ |
Aktuelle Reisepässe/Personalausweise der Sorgeberechtigten | |
| ☐ | Auszug aus dem Familienbuch der Eltern oder Heiratsurkunde der Eltern (falls die Eltern miteinander verheiratet sind oder waren) | |
| ☐ | Vaterschaftsanerkennung (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht mitei- nander verheiratet waren) |
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| ☐ | Notariell beglaubigte Einverständniserklärung bei Abwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils | |
| ☐ | ggf. Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden der Eltern | |
| ☐ | ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsur- teil der Eltern oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils |
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Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden.
Gebühren:
Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten. Die Zahlung kann auch per Kreditkarte (Master-Card, Visa) erfolgen.
| Personalausweis für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit: zehn Jahre) | 89,00 € |
| Personalausweis für Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeit: sechs Jahre) | 70,60 € |
| Wohnortänderung o.ä. | kostenfrei |
Falls die Botschaft Riga nicht für Sie zuständig sein sollte (z. B. weil Sie in Deutschland gemeldet sind), werden zusätzlich zu den o. g. Gebühren ein Unzuständigkeitszuschlag in Höhe von 13 Euro sowie ggf. Auslagen fällig. Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung eines Personalausweises verlängert sich, da die Botschaft zunächst die Ermächtigung von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Personalausweisbehörde einholen muss.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht und die Gebühren gezahlt worden sind. Die Bearbeitungsdauer für Personalausweise beträgt sechs bis acht Wochen.
PIN-Brief:
Jeder Antragsteller, der älter als 15 Jahre und 9 Monate bei Antragstellung ist, erhält von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der die sogenannte Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthält. Sind Sie in Deutschland abgemeldet und wohnen in Lettland, wird der Brief an die Botschaft in Riga geschickt.
Sind Sie noch in Deutschland gemeldet, können Sie den PIN-Brief entweder direkt an Ihre Meldeadresse in Deutschland oder an die Botschaft Riga schicken lassen. Wird der PIN-Brief an die Konsularstelle der Botschaft geschickt, kann der PIN-Brief grundsätzlich nur persönlich an den Ausweisinhaber ausgehändigt werden. Die Ausgabe an eine Person mit Abholvollmacht ist unzulässig.
Die Ausgabe erfolgt bei Abholung des neuen Personalausweises.
Abholung:
Der Personalausweis darf nur ausgegeben werden, wenn Sie der Konsularstelle der Botschaft gegenüber bestätigen, den vorgenannten PIN-Brief erhalten zu haben. Falls Sie keinen PIN-Brief erhalten haben, können Sie alternativ darauf bestehen, einen neuen Personalausweis zu bestellen.
Bitte buchen Sie für die Abholung Ihres neuen Personalausweises hier einen Termin. Bringen Sie bitte hierzu Ihren bisherigen Personalausweis mit. Diesen erhalten Sie auf Wunsch nach Entwertung durch die Personalausweisstelle zurück. Zur Abholung Ihres Personalausweises können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen. Bitte beachten Sie jedoch, dass der PIN-Brief nur persönlich abgeholt werden kann.
Wenn der Personalausweis und der PIN-Brief gemeinsam abgeholt werden, trägt der Ausweisinhaber das Risiko, dass er zum gleichen Zeitpunkt sowohl den Ausweis als auch die Geheimnummer mit sich führt.
Haftungsausschluss:
Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung des Artikels. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.