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Eheschließung in Lettland

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Sie haben in Lettland geheiratet oder wollen in Lettland heiraten? Grundsätzlich gilt, dass auch im Ausland geschlossene Ehen in Deutschland gültig sind, sofern die für den Ort der Eheschließung geltenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden.

Ausführliche und verbindliche Informationen zur Eheschließung in Lettland und zu den dafür vorzulegenden Unterlagen erhalten Sie vom zuständigen lettischen Standesamt.

Ausführliche Informationen u.a. zur Eheschließung in Lettland können in lettischer und englischer Sprache auf der amtlichen Webseite www.latvija.lv, Links: https://latvija.gov.lv/LifeSituations/22575 und https://latvija.gov.lv/LifeSituations/22987 eingesehen werden.

Die lettische Heiratsurkunde kann zusammen mit einem mehrsprachigen Standardformular (daudzvalodu standarta veidlapa) laut Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.02.2019 ausgestellt werden. Damit entfallen die Notwendigkeit der Legalisation und das Erfordernis der Apostille, wenn die Heiratsurkunde zur Vorlage bei Behörden eines anderen EU-Mitgliedstaats bestimmt ist.

Sollten Sie dennoch ein Dokument mit Apostille benötigen, so wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Behörde (www.latvijasnotars.lv) in Lettland.

Hinweis: Alle Angaben in diesem Text beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt der Erstellung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen werden.

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