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Hinweise zu ANABIN
Wen betreffen diese Hinweise?
- Diese Hinweise betreffen Arbeitnehmer (Blaue Karte EU und Sonstige) und Arbeitsplatzsuchende, die ein nationales Visum beantragen und dafür in Erfahrung bringen möchten, ob ihr ausländischer Hochschulabschluss mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist und somit anerkannt werden kann.
- Auch ohne einen vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besteht grundsätzlich die Möglichkeit, in Deutschland langfristig erwerbstätig zu werden (insbesondere in Ausbildungsberufen, als Spezial- und Führungskraft, als Forscher oder im Rahmen eines internationalen Personalaustausches). Dies wird die Botschaft in jedem Einzelfall prüfen. Wenn Sie jedoch über einen Hochschulabschluss verfügen, wird empfohlen, soweit möglich dessen Bewertung in ANABIN zu recherchieren und bei Antragstellung das Ergebnis der Recherche im Ausdruck als Qualifikationsnachweis vorzulegen.
- Hinweis für Berufe, die eine Berufsausbildung voraussetzen: Informieren Sie sich auf der Website und werfen Sie einen Blick auf die sog. Positivliste der Bundesagentur für Arbeit, auf der der von Ihnen angestrebte Beruf angegeben sein muss. Die Positivliste nennt Berufe, die derzeit auf dem deutschen Arbeitsmarkt besonders gefragt sind. Neben IT-Berufen sind aktuell auch technische Berufe (z.B. Industrieelektriker, Mechatroniker), Gesundheitsberufe (z.B. in der Alten- und Krankenpflege) und handwerkliche Berufe (z.B. Zimmerer oder Tischler) für den deutschen Arbeitsmarkt besonders attraktiv. Nur wenn der von Ihnen angestrebte Beruf auf der Positivliste genannt ist, ist eine Arbeitsaufnahme in Ausbildungsberufen in Deutschland grundsätzlich möglich. In diesem Fall informieren Sie sich bitte über die Website über Ihre Möglichkeiten zur Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses in Deutschland, um einen Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit erhalten zu können.
1. Lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise sorgfältig durch. 2. Stellen Sie dann bitte Ihre ANABIN-Ausdrucke zusammen und fügen Sie sie den restlichen erforderlichen Unterlagen bei. |
Was ist ANABIN?
ANABIN ist eine seit 1997 entwickelte Datenbank der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK), die Informationen zur Bewertung von ausländischen Bildungsnachweisen bereitstellt. Verantwortlich für die Datenaufnahme und -verwaltung ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) in Bonn.
Wie gehe ich bei einer Recherche vor?
1 | Informationen betreffend Ihre Hochschule |
10. Drucken Sie dieses Dokument aus. Ihre Hochschule sollte über den Status „H+“ verfügen. |
2 | Informationen betreffend Ihren Hochschulabschluss |
1. Möglichkeit: Sie können Ihren Abschluss bereits im Ausdruck betreffend Ihre Hochschule sehen: ![]() Drucken Sie dieses Dokument aus. Ihr Abschluss sollte mit der Äquivalenzklasse „entspricht“ oder „gleichwertig“ bewertet sein. | |
2. Möglichkeit: Sie können Ihren Abschluss im Ausdruck betreffend Ihre Hochschule nicht finden.
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| Was kann ich tun, wenn meine Hochschule/ mein Abschluss nicht zu finden ist bzw. meine Suchergebnisse nicht den oben genannten Kriterien entsprechen? |
Die ANABIN-Datenbank erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Daher kann es vorkommen, dass Ihr Abschluss/Abschlusstyp in ANABIN noch nicht aufgeführt ist oder die Informationen zur Vergleichbarkeit noch nicht eingetragen wurden. Falls Ihr konkreter Abschluss oder Ihre Hochschule nicht in ANABIN aufgeführt sind, bedeutet dies nicht, dass Ihr Abschluss nicht vergleichbar ist. Sie können die Aufnahme Ihres Abschlusses bzw. Ihrer Hochschule in ANABIN veranlassen, indem Sie ein Zeugnisbewertungsverfahren bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) durchführen. Nähere Informationen finden Sie unter hier Nach der Erfahrung der Botschaft dauert dieses Verfahren in der Regel etwa zwei Monate, je nach Einzelfall kürzer oder länger. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie einen Anerkennungsbescheid, den Sie als Nachweis über die Vergleichbarkeit Ihres ausländischen Hochschulabschlusses im Visumverfahren vorlegen können. Die Bewertung Ihres Hochschulabschlusses lässt sich so abschließend klären. |