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Hinweise zu ANABIN

23.05.2025 - Artikel

Wen betreffen diese Hinweise?

  • Diese Hinweise betreffen Arbeitnehmer (Blaue Karte EU und Sonstige) und Arbeitsplatzsuchende, die ein nationales Visum beantragen und dafür in Erfahrung bringen möchten, ob ihr ausländischer Hochschulabschluss mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist und somit anerkannt werden kann.
  • Auch ohne einen vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besteht grundsätzlich die Möglichkeit, in Deutschland langfristig erwerbstätig zu werden (insbesondere in Ausbildungsberufen, als Spezial- und Führungskraft, als Forscher oder im Rahmen eines internationalen Personalaustausches). Dies wird die Botschaft in jedem Einzelfall prüfen. Wenn Sie jedoch über einen Hochschulabschluss verfügen, wird empfohlen, soweit möglich dessen Bewertung in ANABIN zu recherchieren und bei Antragstellung das Ergebnis der Recherche im Ausdruck als Qualifikationsnachweis vorzulegen.
  • Hinweis für Berufe, die eine Berufsausbildung voraussetzen: Informieren Sie sich auf der Website und werfen Sie einen Blick auf die sog. Positivliste der Bundesagentur für Arbeit, auf der der von Ihnen angestrebte Beruf angegeben sein muss. Die Positivliste nennt Berufe, die derzeit auf dem deutschen Arbeitsmarkt besonders gefragt sind. Neben IT-Berufen sind aktuell auch technische Berufe (z.B. Industrieelektriker, Mechatroniker), Gesundheitsberufe (z.B. in der Alten- und Krankenpflege) und handwerkliche Berufe (z.B. Zimmerer oder Tischler) für den deutschen Arbeitsmarkt besonders attraktiv. Nur wenn der von Ihnen angestrebte Beruf auf der Positivliste genannt ist, ist eine Arbeitsaufnahme in Ausbildungsberufen in Deutschland grundsätzlich möglich. In diesem Fall informieren Sie sich bitte über die Website über Ihre Möglichkeiten zur Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses in Deutschland, um einen Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit erhalten zu können.

1. Lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise sorgfältig durch.

2. Stellen Sie dann bitte Ihre ANABIN-Ausdrucke zusammen und fügen Sie sie den restlichen erforderlichen Unterlagen bei.

Was ist ANABIN?

ANABIN ist eine seit 1997 entwickelte Datenbank der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK), die Informationen zur Bewertung von ausländischen Bildungsnachweisen bereitstellt. Verantwortlich für die Datenaufnahme und -verwaltung ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) in Bonn.

Wie gehe ich bei einer Recherche vor?

1Informationen betreffend Ihre Hochschule
  1. Öffnen Sie ANABIN
  2. Klicken Sie links im Menü auf „Institutionen“, dann oben mittig auf „Suchen“
  3. Wählen Sie ein Land aus (z.B. „Lettland“), indem Sie die Dropdowntabelle über einen Klick auf den Pfeil auslösen und ein Häkchen bei dem Staat, in dem sich Ihre Hochschule befindet, durch einen weiteren Klick setzen
  4. Klicken Sie dann oben auf „Länderauswahl bestätigen“
  5. Geben Sie Ihren Studienort (z.B. „Riga“) an, indem Sie die abschließende Dropdowntabelle „Alle Orte“ über einen Klick auf den Pfeil auslösen und den Ort durch Klicken auswählen.
  6. Nun haben Sie die Möglichkeit, den „Institutionstyp“ Ihrer Hochschule auszuwählen. Die Klassifikation Ihrer Hochschule in ANABIN ist jedoch nicht immer eindeutig; einige auswählbare Institutionstypen sind Ihnen ggf. fremd und passen nicht zu Ihrer Hochschule. Es wird daher empfohlen, dieses Feld nicht zu spezifizieren und es auf dem Status „Alle Institutionstypen“ zu belassen.
  7. Sie können bereits die Ergebnisse Ihrer Suche in der untenstehenden Auflistung sehen. Werden sehr viele Ergebnisse angezeigt, können Sie Ihre Suche noch mithilfe von Suchbegriffen (z.B. „Stradins“) verfeinern. Achten Sie allerdings darauf, dass die Suchbegriffe nur transliteriert eingegeben werden können.
  8. Wenn Sie Ihre Hochschule (z.B. „Stradins-Universität Riga“) gefunden haben, klicken Sie links neben dem Eintrag auf das violettfarbene Plussymbol; es öffnet sich ein Dialogfenster.
  9. Klicken Sie nun auf das Drucksymbol am oberen Rand des neuen Dialogfensters. Es sollte sich annähernd folgende Druckansicht öffnen:

    Hinweise zu Anabin
    Hinweise zu Anabin © Deutsche Botschaft Riga

10. Drucken Sie dieses Dokument aus. Ihre Hochschule sollte über den Status „H+“ verfügen.


2Informationen betreffend Ihren Hochschulabschluss

1. Möglichkeit:

Sie können Ihren Abschluss bereits im Ausdruck betreffend Ihre Hochschule sehen:

Hinweise zu Anabin
Hinweise zu Anabin © Deutsche Botschaft Riga

Drucken Sie dieses Dokument aus. Ihr Abschluss sollte mit der Äquivalenzklasse „entspricht“ oder „gleichwertig“ bewertet sein.

2. Möglichkeit:

Sie können Ihren Abschluss im Ausdruck betreffend Ihre Hochschule nicht finden.

  1. Kehren Sie zur Startseite zurück. Klicken Sie links im Menü auf „Hochschulabschlüsse“, dann oben mittig auf „Abschlüsse suchen“
  2. Wählen Sie erneut ein Land aus (z.B. „Südafrika“), klicken Sie dann oben auf „Länderauswahl bestätigen“
  3. Nun haben Sie die Möglichkeit, den „Abschlusstyp“ Ihres Hochschulabschlusses auszuwählen. Die Klassifikation Ihres Hochschulabschlusses in ANABIN ist jedoch nicht immer eindeutig; einige auswählbare Abschlusstypen sind Ihnen ggf. fremd bzw. passen nicht zu Ihrem Abschluss. Es wird daher empfohlen dieses Feld nicht zu spezifizieren und es auf dem Status „Alle Abschlusstypen“ zu belassen.
  4. Geben Sie Ihre Studienrichtung an, indem Sie die abschließende Dropdowntabelle über einen Klick auf den Pfeil auslösen und Ihre jeweilige Studienrichtung durch Klicken auswählen.
  5. Sie können bereits die Ergebnisse Ihrer Suche in der untenstehenden Auflistung sehen. Sollten Sie Ihre Studienrichtung nicht in der abschließenden Tabelle finden bzw. wollen Sie weitere spezifische Angaben machen, können Sie Ihre Suche noch mithilfe von Suchbegriffen verfeinern. Achten Sie allerdings darauf, dass die Suchbegriffe nur transliteriert eingegeben werden können.
  6. Wenn Sie Ihren Hochschulabschluss gefunden haben, klicken Sie links neben dem Eintrag auf das violettfarbene Plus; es öffnet sich ein Dialogfenster.
  7. Klicken Sie nun auf das Drucksymbol am oberen Rand des neuen Dialogfensters.
  8. Drucken Sie dieses Dokument aus. Ihr Abschluss sollte mit der Äquivalenzklasse „entspricht“ oder „gleichwertig“ bewertet sein UND muss unter „verleihende Institutionen“ an mindestens einer Hochschule angeboten werden. Dabei muss diese Hochschule wiederum mit „H+“ bewertet sein und sich in dem Staat befinden (z.B. Südafrika), in dem Sie Ihren Hochschulabschluss erlangt haben.


Was kann ich tun, wenn meine Hochschule/ mein Abschluss nicht zu finden ist bzw. meine Suchergebnisse nicht den oben genannten Kriterien entsprechen?

Die ANABIN-Datenbank erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Daher kann es vorkommen, dass Ihr Abschluss/Abschlusstyp in ANABIN noch nicht aufgeführt ist oder die Informationen zur Vergleichbarkeit noch nicht eingetragen wurden. Falls Ihr konkreter Abschluss oder Ihre Hochschule nicht in ANABIN aufgeführt sind, bedeutet dies nicht, dass Ihr Abschluss nicht vergleichbar ist. Sie können die Aufnahme Ihres Abschlusses bzw. Ihrer Hochschule in ANABIN veranlassen, indem Sie ein Zeugnisbewertungsverfahren bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) durchführen. Nähere Informationen finden Sie unter hier

Nach der Erfahrung der Botschaft dauert dieses Verfahren in der Regel etwa zwei Monate, je nach Einzelfall kürzer oder länger. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie einen Anerkennungsbescheid, den Sie als Nachweis über die Vergleichbarkeit Ihres ausländischen Hochschulabschlusses im Visumverfahren vorlegen können. Die Bewertung Ihres Hochschulabschlusses lässt sich so abschließend klären.

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