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Nichtbürger Lettlands
Rund 10 % der Einwohner Lettlands (180 455 Personen) haben weder die lettische noch eine andere Staatsangehörigkeit. Dabei handelt es sich um in der ehemaligen Sowjetunion geborene und im heutigen lettischen Staatsgebiet bis zum 01.07.1992 gemeldete Bürger ohne lettische oder andere Staatsangehörigkeit. Sie verfügen aber über ein lettisches Passdokument, einen sogenannten Nichtbürgerpass („Aliens passport“/„Nepilsoņa Pase“).
Ausländerrechtlich werden Nichtbürger behandelt wie Drittstaatsangehörige mit ständigem Aufenthaltstitel für Lettland. Sie sind jedoch nicht automatisch „langfristig Aufenthaltsberechtigte“ im Sinne des Aufenthaltsgesetzes, sondern nur dann, wenn sie die Rechtsstellung eines Daueraufenthaltsberechtigten-EG im Sinne der Artikel 4 ff. Aufenthalts-RL [RL 2003/109/EG] besitzen.
Somit sind Nichtbürger nicht automatisch in Besitz einer „Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG“ gemäß Richtlinie 2003/109/EG („Pastāvīgais iedzīvotājs — ES“). Sie können diese Rechtstellung nach Abschluss eines Verfahrens erlangen und zusätzlich zum Nichtbürgerpass eine Aufenthaltskarte des Daueraufenthaltsberechtigten-EG ausgestellt bekommen.
Das Verfahren ist hier erläutert.
Nichtbürger in Besitz einer Aufenthaltskarte „Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG“ gemäß Richtlinie 2003/109/EG („Pastāvīgais iedzīvotājs — ES“) benötigen vor der Einreise eines längeren Aufenthalts von mehr als 90 Tagen pro Halbjahr und/oder für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit kein Visum. Sie können unmittelbar nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland vorsprechen und einen Aufenthaltstitel beantragen.
In anderen Fällen können Nichtbürger zwar visafrei im gesamten Schengenraum bis zu 90 Tage im Halbjahr reisen, jedoch nur für Geschäfts- und Besuchsreisen (keine Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder Beabsichtigung eines längeren Aufenthaltes). Möchten Nichtbürger in Deutschland, einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich dort aus anderen Gründen längerfristig aufhalten, müssen sie vor der Ausreise aus Lettland ein Visum und gegebenenfalls eine Arbeitserlaubnis beantragen.