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Nichtbürger Lettlands

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Rund 10 % der Einwohner Lettlands (183 796 Personen) haben weder die lettische noch eine andere Staatsangehörigkeit. Sie verfügen aber über ein lettisches Passdokument, einen sogenannten Nichtbürgerpass („Aliens passport“).

Nichtbürger, die im Besitz eines entsprechenden Passes sind, dürfen jederzeit im Rahmen der Gültigkeit der Pässe Lettland verlassen und auch wieder ohne besondere Erlaubnis zurückkehren.

Ausländerrechtlich werden Nichtbürger behandelt wie Drittstaatsangehörige mit ständigem Aufenthaltstitel für Lettland.

Dies bedeutet: Mit einem lettischen Nichtbürgerpass können Sie visafrei im gesamten Schengenraum bis zu 90 Tage im Halbjahr reisen (gilt nur für Geschäfts- und Besuchsreisen). Möchten Sie in einem anderen EU-Staat , beispielsweise in Deutschland, einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich dort aus anderen Gründen längerfristig aufhalten, müssen Sie vor Ihrer Ausreise aus Lettland ein Visum und gegebenenfalls eine Arbeitserlaubnis beantragen.

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die Konsularabteilung der Botschaft. Einen Termin könnten Sie hier kostenlos vereinbaren.

Sie können das benötigte Antragsformular bereits vorab herunterladen und sich über die mitzubringenden Dokumente informieren.

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