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Häufige Fragen zum Thema Visum

29.01.2021 - FAQ

Gut möglich, dass Ihre Frage hier bereits beantwortet wird. Bitte schauen Sie sich daher diese Fragen genau an, bevor Sie sich persönlich an die Auslandsvertretung wenden. Vielen Dank!

FAQ

Ja. Bitte buchen Sie hier einen Termin.

Nein. Der Antrag muss grundsätzlich persönlich abgegeben werden, da bei der Antragsstellung Ihre Fingerabdrücke im System erfasst werden.


Der Antrag ist entweder in Deutsch oder Englisch auszufüllen. Anträge in anderer Sprache können nicht angenommen werden.

Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen ist abhängig vom Zweck Ihrer Reise. Wir haben Ihnen unter Punkt 3 Merkblätter zusammengestellt, in welchem die verschiedenen Reisezwecke aufgeführt werden und aus welchen Sie ebenfalls entnehmen können, welche Unterlagen vorzulegen sind.



Die Bearbeitungszeit ist stark vom Zweck der Reise abhängig. Beantragen Sie bitte frühzeitig vor Ihrer geplanten Reise Ihr Visum. Einzelheiten können Sie dem jeweiligen Merkblatt entnehmen.

Die Botschaft bietet kein Expressverfahren bei Visumsbeantragung an.

Nein. Sie erhalten Ihren Reisepass nach Ihrer persönlichen Vorsprache am Schalter direkt wieder zurück. Sobald positiv über den Antrag entschieden wurde, werden Sie von der Botschaft kontaktiert und Sie bringen bei Abholung Ihres Visums Ihren gültigen Reisepass mit. Das Visum erhalten Sie unmittelbar.

Alle wichtigen Informationen zur Eröffnung eines Sperrkontos sind auf der Webseite des Auswärtigen Amts zusammengestellt.

Wir haben Ihnen unter Punkt 9 und 10 wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt, was Sie im Falle einer Ablehnung machen können.

Bei der Gebühr handelt es sich um eine Bearbeitungsgebühr. Im Falle einer Ablehnung ist es daher nicht möglich Ihnen die Gebühren zu erstatten.


Das Auswärtige Amt hat auf Ihrer Webseite diese Frage bereits ausführlich beantwortet.

Auf unserer Webseite haben wir Ihnen unter „A-Z Konsularservice“ unter „H“ passende Merkblätter vorbereitet.

Auf der Webseite des Zolls werden Ihnen alle steuer- und zollrechtlichen Fragen beantwortet.

Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des Botschaftspersonals oder den Prozess der Visumantragstellung über das Kontaktformular einreichen. Bitte wählen Sie hierzu im Kontaktformular den Adressaten „Beschwerde zum Schengen-Visum-Verfahren“. Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können; Beschwerden in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch können wir nicht nachgehen. Bitte geben Sie im Kontaktformular im Feld „Betreff“ eine der beiden nachfolgenden Varianten ein:

•Beschwerde über Verhalten des Botschaftspersonals

•Beschwerde über den Prozess der Visumantragstellung

Wir werden Ihrer Beschwerde nach deren Eingang bei uns nachgehen.

Wichtiger Hinweis: Über das Beschwerde-Kontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums – d.h. insbesondere keine Remonstrationen – eingelegt werden.

Ferner können Sie uns eine E-Mail zukommen lassen.




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