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Geldverlust

20.12.2024 - Artikel

Bei Geldverlust, z.B. bei einem Diebstahl oder Verlust des Portemonnaies bieten die Überweisungssysteme beispielsweise von Western Union und MoneyGram eine schnelle und zuverlässige Möglichkeit, Geld zu überweisen.

Die Botschaft kann Sie bei der Kontaktaufnahme mit Angehörigen, Freunden, dem Arbeitgeber oder anderen Personen, die Geld an Sie überweisen können, unterstützen.

In streng definierten Einzelfällen darf die Botschaft auf der Grundlage des Konsulargesetzes auch finanzielle Hilfestellung zur dauerhaften Rückkehr nach Deutschland leisten. Die in Anspruch genommenen Leistungen sind zurückzuzahlen. Unbezahlte Hotelrechnungen, Bußgelder oder offene Krankenhausrechnungen darf eine Auslandsvertretung grundsätzlich nicht begleichen.

Einzelheiten zu den Gelbüberweisungen finden Sie auf den Webseiten der Anbieter, z.B.:

Western Union - https://www.westernunion.com/de/de/home.html

Telefonische Hotline in Deutschland: 0800 181 17 97, aus dem Ausland: +32 (0) 2 639 71 07

Moneygram - https://www.moneygram.com/mgo/de/de/

Einige allgemeine Hinweise zur Geldüberweisung:

  • Einzahlungen können vor Ort oder online erfolgen
  • das Geld kann vom Empfänger in einem Büro abgeholt oder auf eine Kreditkarte / Debitkarte oder ein Mobiltelefon überwiesen werden
  • je nach Service ist das Geld bereits in wenigen Minuten abrufbar
  • die Voraussetzungen für die Auszahlungen sind unterschiedlich, z.B. Vorlage eines Ausweises oder Beantwortung einer von der einzahlenden Person festgelegten Testfrage

Haftungsausschluss

Sämtliche Angaben erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

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