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Gebühren
Die Gebühren im Bereich des Auswärtigen Amts werden grundsätzlich nach den Vorgaben des Bundesgebührengesetz (BGebG) und der Allgemeinen Gebührenverordnung (AGebV) erhoben. Abweichungen hiervon sind u.a. im Konsulargesetz (KonsG) geregelt.
Die Gebühren und Auslagen für alle weiteren konsularischen Leistungen wie z.B. Beurkundungen, Beglaubigungen, aber auch für die Hilfe bei Notlagen von Deutschen im Ausland werden von der Botschaft auf Grundlage der Besonderen Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts (AABGebV) erhoben.
Bei der Botschaft können alle Gebühren in bar oder mit Kreditkarte gezahlt werden.
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl von Gebühren für die konsularische Leistungen:
Beglaubigung von Kopien – 26,21 EUR (26,00 EUR)
Beglaubigung einer Unterschrift – 56,43 EUR (56,00 EUR)
Beglaubigung einer Unterschrift in namensrechtlichen Angelegenheiten – 79,57 EUR (80,00 EUR)
Konsularische Bescheinigung – 34,07 EUR (34,00 EUR)
Beurkundung von Willenserklärungen oder eidesstattlichen Versicherungen – 91,36 EUR (91,00 EUR)
Beurkundungen von Erbscheinsanträgen – 137,89 EUR (138,00 EUR)
Die genannten Beträge werden bei Kreditkartenzahlung erhoben, bei Barzahlung wird der in Klammern angegebene gerundete Betrag berechnet.