Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Merkblatt bei Sterbefällen deutscher Staatsangehöriger in Lettland
Stirbt ein / eine Angehörige/r oder ein/e Freund/in ist das ein Grund zur Trauer und eine belastende Situation. Bei Todesfällen im Ausland müssen meist schnelle Entscheidungen getroffen und zusätzliche organisatorische Fragen geklärt werden.
Die Botschaft kann beim Tod eines deutschen Staatsangehörigen die Benachrichtigung der Hinterbliebenen veranlassen, bei der Erledigung der Formalitäten vor Ort beraten und Kontakt zu örtlichen Bestattern vermitteln.
Im Folgenden möchten wir Ihnen einige praktische Hinweise geben, die Ihnen einen ersten Überblick bei Sterbefällen von Deutschen in Lettland verschaffen sollen. Für ergänzende Auskünfte und offene Fragen steht Ihnen die Deutsche Botschaft Riga auch telefonisch (+371-67 085 100, Bereitschaftsdienst außerhalb der Dienstzeit: +371 - 29466456 oder per E-Mail: info@riga.diplo.de zur Verfügung.
Beauftragung eines Bestattungsunternehmens
Für die Abwicklung aller Formalitäten müssen Sie ein Bestattungsunternehmen in Lettland beauftragen. Für eine Überführung und Beisetzung in Deutschland muss auch ein deutsches Bestattungsinstitut beauftragt werden.
a) Sollte der/die Verstorbene sich vor dem Auslandsaufenthalt für den Sterbefall versichert haben, übernimmt die Versicherung entweder die Kosten für eine Bestattung in Lettland oder für die Überführung des Leichnams / der Urne nach Deutschland zu den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen. Die Beauftragung eines Bestattungsunternehmens und alle weiteren Formalitäten werden dann in der Regel von der Versicherungsgesellschaft übernommen.
Als Angehörige sollten Sie sich umgehend mit der Versicherung in Verbindung setzen und Ihre Wünsche betreffend einer Überführung und die Bestattung mitteilen sowie das weitere Vorgehen absprechen.
b) Angehörige, die nicht auf einen Versicherer zurückgreifen können, müssen eigenständig ein Bestattungsinstitut mit der Überführung und Bestattung beauftragen.
Die entstehenden Bestattungskosten werden im Regelfall von den Angehörigen getragen werden müssen. Es empfiehlt sich daher, sich vor Auftragserteilung ein detailliertes Angebot vorlegen zu lassen, um den Kostenrahmen vorab einschätzen zu können.
Erfahrungsgemäß betragen die Kosten für eine Überführung von Lettland nach Deutschland aktuell ca. 3.000,00 EUR, für eine Einäscherung und Urnenüberführung etwa 2.000,00 EUR:
Sollten Sie eine Überführung Ihrer/Ihres verstorbenen Angehörigen nach Deutschland wünschen, setzt sich das örtliche Bestattungsunternehmen in der Regel mit dem deutschen Bestattungsunternehmen in Verbindung und klärt mit diesem unmittelbar alle Formalitäten.
Sterbeurkunde
Angehörige können ein Bestattungsunternehmen bevollmächtigen, das die Sterbeurkunde beantragt. Alternativ können Angehörige beim zuständigen Standesamt die Sterbeurkunde beantragen. Hierfür wird eine ärztliche Todesbescheinigung sowie ein Ausweisedokument der/ des Verstorbenen benötigt. Es empfiehlt sich, ein mehrsprachiges Standardformular („daudzvalodu standarta veidlapa“) zu beantragen, da dann keine Übersetzung erforderlich ist.
Überführung von Sarg oder Urne nach Deutschland
Eine Einäscherung des Leichnams ist in Lettland möglich.
Die Überführung des Leichnams / der Urne nach Deutschland erfolgt auf dem Land- oder Luftweg. Ein Bestattungstermin in Deutschland sollte daher erst anberaumt werden, wenn das beauftragte Bestattungsunternehmen vor Ort in Verbindung mit dem in Deutschland beauftragten Bestattungsunternehmen die Überführungsdaten bestätigt hat.
Anreise von Angehörigen
Es ist nicht erforderlich, dass Angehörige der / des Verstorbenen zur Abwicklung der Bestattungsformalitäten persönlich nach Lettland reisen. Ansässige Unternehmen erledigen alle Überführungs- oder Bestattungsformalitäten.
Beisetzung in Lettland
Grundsätzlich besteht für deutsche Staatsangehörige auch die Möglichkeit, auf den örtlichen Friedhöfen in Lettland beigesetzt zu werden. Die Ausgestaltung einer örtlichen Beisetzung ist mit einem dazu beauftragten Bestattungsunternehmen zu klären.
Die Botschaft kann Ihnen bei der Suche nach einem Bestatter vor Ort behilflich sein.
Sie können sich auch an die Deutsche Evangelisch-Lutherische Kirche in Lettland (www.kirche.lv), Tel.: +371 29557637 wenden.
Bestattungsunternehmen in Riga
Gute Erfahrungen hat die Botschaft mit dem Bestattungsinstitut LATONA Ltd gemacht.
LATONA Ltd.
H. Martins STREIHFELDS (englischsprechend)
Ģertrūdes iela 58
LV 1011 Riga - LETTLAND
Tel. +371 67 34 52 24
E-Mail: martins@latona.lv oder latona-ltd@inbox.lv
Mobiltel. +371 26 46 49 34 (H. Streihfelds)
Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Merkblatt beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Generalkonsulats. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.