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Beschaffung von Personenstandsurkunden

25.02.2025 - Artikel

Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Heiratsurkunden) können lediglich durch die Behörden ausgestellt werden, die die entsprechenden Register führen. Für deutsche Personenstandsurkunden wenden Sie sich daher bitte direkt an das Standesamt, dass die Geburt/ Eheschließung/ den Sterbefall registriert hat.

Lettische Personenstandsurkunden können Sie unmittelbar beim zuständigen lettischen Amt für Personenstandswesen beantragen.

Kontakt:

Tieslietu ministrijas Dzimtsarakstu departamenta Arhīva nodaļa

Brīvības bulvāris 36

Riga, LV-1536

Lettland

E-Mail: dzimts.dep@tm.gov.lv

Tel.: +371-67830677; 67830675, 67830689; 67830679

Hier finden Sie weitere Informationen in lettischer Sprache

Das Antragsformular (PDF) in englischer Sprache finden Sie hier

Dieses senden Sie bitte ausgefüllt per Mail an das Amt für Personenstandswesen.

Eine mehrsprachige Urkunde (Daudzvalodu standarta veidlapa) kann gleichzeitig mit der Beantragung der Neuausstellung einer Urkunde beantragt werden. Dann wird für die Verwendung in Deutschland keine zusätzliche deutsche Übersetzung benötigt.

Lettische Personenstandsurkunden werden in Deutschland ohne weitere Bestätigung (Apostille) anerkannt. Weitere Informationen finden Sie hier

Beim Vorliegen besonderer Umstände kann Ihnen die Botschaft ausnahmsweise bei der Urkundenbeschaffung behilflich sein, sofern Sie die deutsche/r Staatsangehörige/r sind und sich schriftlich zur Erstattung sämtlicher Gebühren und Auslagen verpflichten.

Dazu füllen Sie bitte diese Anforderungsformulare (Antrag Geburtsurkunde, Antrag Sterbeurkunde) aus und senden den entsprechenden Antrag mit der Erklärung über die Kostenerstattung an die Botschaft (auch gescannt per Email im pdf-Format möglich). Bitte fügen Sie eine Kopie des Personalausweises des Antragstellers bei.

Die Gebühr für die Beschaffung der Personenstandsurkunden beträgt nach Ziffer I.1.2.1 der Anlage 1 zur AAGebV

ca.100 €. Zusätzlich fallen ggf. Gebühren des lettischen Standesamts an. Der Gesamtbetrag wird Ihnen nach Abschluss des Verfahrens mitgeteilt, die Überweisung erfolgt auf ein deutsches Konto der Bundeskasse in Halle.

Zur Abrechnung der Gebühren ist grundsätzlich eine deutsche Meldeadresse notwendig.

Die Botschaft hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit durch die lettischen Behörden.

Die obigen Angaben erfolgen aufgrund von Informationen, die der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung vorlagen. Die Angaben erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr.


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