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Merkblatt über Anträge auf Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen für deutsche Staatsangehörige

01.10.2024 - Artikel

Wer braucht ein Ehefähigkeitszeugnis?

Deutsche Staatsangehörige, die vor einem Standesamt in Lettland die Ehe schließen wollen, benötigen dazu ein Ehefähigkeitszeugnis.

Was ist ein Ehefähigkeitszeugnis?

Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt, dass der beabsichtigten Eheschließung nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht kein bekanntes Hindernis entgegensteht. Ein Ehefähigkeitszeugnis wird daher nur ausgestellt, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter nach deutschem Recht eine Ehe geschlossen werden könnte.

Wo bekomme ich ein Ehefähigkeitszeugnis?

Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk der antragstellende deutsche Verlobte seinen Wohnsitz oder beim Fehlen eines Wohnsitzes seinen Aufenthalt hat. Hat der Verlobte im Bundesgebiet weder Wohnsitz noch Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend; hat er sich niemals oder nur vorübergehend in Deutschland aufgehalten, so ist der Standesbeamte des Standesamtes I in 13357 Berlin, Schönstedtstr. 5 zuständig.

Was brauche ich zur Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses?

Erfahrungsgemäß müssen neben dem Antrag folgende Unterlagen vorgelegt werden:

Für die/den deutschen Verlobte(n):

  • Reisepass
  • Geburtsurkunde

Für die/den ausländische(n) Verlobte(n):

  • Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Bestätigung darüber, dass sie/er derzeit nicht verheiratet ist

Das lettische Innenministerium – Staatsangehörigkeits- und Migrationsbehörde - kann dafür eine Bescheinigung über den Familienstand ausstellen. Weitere Informationen sind unter www.pmlp.gov.lv zu finden.

Allgemein:

Die Unterlagen müssen im Original oder in beglaubigter Kopie vorgelegt werden. Fremdsprachige Urkunden bedürfen einer notariell beglaubigten Übersetzung ins Deutsche.

Es wird empfohlen, sich vorab Fall mit dem deutschen Standesamt in Verbindung zu setzen. Mit dem deutschen Standesbeamten sollte vorab unbedingt geklärt werden, welche Urkunden im Einzelfall benötigt werden.

Ich oder mein/e Verlobte/r war schon mal verheiratet und bin/ist geschieden. Was ist zu beachten?

Ehescheidungsurteile sind in vollständiger Ausfertigung, d.h. mit Tatbestand und Entscheidungsgründen, bei Urteilen ausländischer Gerichte gegebenenfalls mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache einzureichen. Es ist darauf zu achten, dass die Rechtskraft durch das zuständige Gericht bescheinigt ist.

Entscheidungen, durch die im Ausland eine Ehe für nichtig erklärt, aufgehoben, dem Bande nach oder unter Aufrechterhaltung des Ehebandes geschieden oder durch die das Bestehen oder Nichtbestehen einer Ehe zwischen den Parteien festgestellt ist, bedürfen der Anerkennung durch die zuständige deutsche Landesjustizverwaltung (Landesjustizministerium). Für Antragsteller, die keinen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, ist der Senator für Justiz, Berlin, zuständig.

Formular - Ehefähigkeitszeugnis

Haftungsausschluss

Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung des Artikels. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

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