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Neufassung der Richtlinie über eine Anerkennungsleistung für Ghetto-Arbeit

Artikel

Richtlinie der Bundesregierung über eine Anerkennungsleistung an Verfolgte für Arbeit in einem Ghetto, die keine Zwangsarbeit war, (Anerkennungsrichtlinie) vom 12. Juli 2017

Mit Neufassung der Anerkennungsrichtlinie wurde u.a. der § 2 der Richtlinie der Bundesregierung über eine Anerkennungsleistung an Verfolgte für Arbeit in einem Ghetto, die keine Zwangsarbeit war, um einen neuen Absatz ergänzt.
Danach können Verfolgte, bei denen die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto vorliegen und die nur deshalb keinen Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, weil die allgemeine Wartezeit nach § 50 Absatz 1 Satz 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch nicht erfüllt sind, einen Rentenersatzzuschlag erhalten. Bei dem Rentenersatzzuschlag nach dieser Richtlinie handelt es sich um eine einmalige Leistung. Die Höhe des einmaligen Rentenersatzzuschlags beträgt 1.500 EURO.
Der Rentenersatzzuschlag kann bei Vorliegen der Voraussetzungen neben der Anerkennungsleistung für Arbeit in einem Ghetto gezahlt werden.
Leistungsberechtigt für die Anerkennungsleistung sind Antragsteller,

  • die als Verfolgte im Sinne von § 1 des Bundesentschädigungsgesetzes anerkannt sind und

• sich zwangsweise in einem Ghetto, das im nationalsozialistischen Einflussbereich lag, aufgehalten haben und

• während dieser Zeit ohne Zwang in einem beschäftigungsähnlichen Verhältnis gearbeitet haben.

Voraussetzung ist ferner, dass für diese Zeit keine Leistung aus den Mitteln der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ gezahlt wurde.
Die Anerkennungsleistung in Höhe von 2000 EURO ist ebenfalls eine einmalige Leistung.

Auf die einmaligen Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Die Leistungen werden nur auf Antrag gewährt. Eine Auszahlung an Dritte ist nicht zulässig. Eine Ausnahme hiervon gilt für den überlebenden Ehegatten und die noch lebenden Kinder, wenn der Leistungsberechtigte nach Antragstellung verstorben ist.
§ 5 Satz 2 der Anerkennungsrichtlinie wurde auf Grund organisatorischer Umstrukturierungen geändert. Die Post ist an das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen in 11055 Berlin zu richten.

Die neu gefasste Richtlinie tritt zum 15. Juli 2017 in Kraft.

Denkmal
Denkmal © Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas

Wer gehört zum berechtigten Personenkreis?

Voraussetzung für die Anerkennungsleistung ist, dass Sie

  • Verfolgter des Nationalsozialismus im Sinne des deutschen Bundesentschädigungsgesetzes sind,
  • sich zwangsweise in einem Ghetto aufgehalten haben, das im nationalsozialistischen Einflussbereich lag, und
  • während dieser Zeit ohne Zwang in einem beschäftigungsähnlichen Verhältnis gearbeitet haben.

Voraussetzung für die Zahlung des einmaligen Rentenersatzzuschlags ist, dass Sie

  • Verfolgter des Nationalsozialismus im Sinne des deutschen Bundesentschädigungsgesetzes sind,
  • sich zwangsweise in einem Ghetto aufgehalten haben, das im nationalsozialistischen Einflussbereich lag, und
  • während dieser Zeit ohne Zwang in einem beschäftigungsähnlichen Verhältnis gearbeitet haben und

nur deshalb keinen Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben, weil die allgemeine Wartezeit nach § 50 Abs. 1 Satz 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch nicht erfüllt ist.

Wer ist von der Leistung ausgeschlossen?
Ausgeschlossen von der Anerkennungsleistung sind diejenigen,

  • deren Arbeit im Ghetto als Zwangsarbeit aus den Mitteln der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ bereits entschädigt worden ist.

Ausgeschlossen von der Zahlung des einmaligen Rentenersatzzuschlags sind diejenigen,

  • die eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten und
  • deren Arbeit im Ghetto als Zwangsarbeit aus den Mitteln der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ bereits entschädigt worden ist.

Wie und wo ist der Antrag zu stellen?

Die einmalige Anerkennungsleistung in Höhe von 2.000 € (1) und/oder den einmaligen Rentenersatzzuschlag in Höhe von 1500 € (2) erhalten Sie nur auf schriftlichen Antrag. Für die Antragstellung stehen besondere Vordrucke zur Verfügung, die Sie auf folgenden Internetseiten herunterladen, ausdrucken und auch ausfüllen oder auch anfordern können:
Auf Deutsch:

Antragsformular

Antragsformular Rentenersatzzuschlag

Auf Englisch:

Antragsformular

Antragsformular Rentenersatzzuschlag

Auf Russisch:

Antragsformular

Antragsformular Rentenersatzzuschlag

Die Anträge sind in deutscher, englischer oder russischer Sprache beim
Bundesamt für zentrale Dienste
und offene Vermögensfragen (BADV)
11055 Berlin
zu stellen.
Für Auskünfte steht ein telefonischer Service in Deutschland unter der

Tel. Nr. +49(0)30 187030 1324 zur Verfügung.

Hinweise zum Ausfüllen des Antrags:
1. Nur der Berechtigte selbst oder ein von ihm Bevollmächtigter (Vorlage der Vollmacht ist erforderlich) dürfen einen Antrag stellen. Die Leistung wird nur an den Berechtigten selbst ausgezahlt. Ist der Berechtigte nach erfolgter Antragstellung verstorben, wird in diesem Fall die Leistung an einen Hinterbliebenen (Ehegatte oder
Kinder) mit befreiender Wirkung für ggf. weitere Hinterbliebene ausgezahlt.
2. Eine von einer amtlichen Stelle (z.B. Behörden, Konsulate der Bundesrepublik Deutschland) ausgestellte Lebensbescheinigung („Bestätigung durch eine amtliche Stelle“) ist den Antragsunterlagen beizufügen.
3. Sofern die Verfolgteneigenschaft bereits anerkannt wurde, ist diese durch Angabe des Aktenzeichens der anerkennenden Stelle und Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung nachzuweisen.
4. Bei den Angaben zur Ghetto-Arbeit sind alle Ghettos anzugeben, in denen sich der/die Antragsteller(in) aufgehalten hat und alle Tätigkeiten, die verrichtet wurden.
5. Es muss eine Erklärung abgegeben werden zur Richtigkeit aller gemachten Angaben, andernfalls wird der Antrag zurückgewiesen. Im Falle falscher Angaben wird eine bereits ausgezahlte Anerkennungsleistung zurück gefordert.
6. Für eine reibungslose Abwicklung der Zahlung ist die Angabe der Bank mit vollständiger Adresse und Kontoverbindung und internationalen Codes wie SWIFT, IBAN erforderlich.
7. Für die Beantragung des Rentenersatzzuschlages ist der Bescheid der Rentenversicherung dem Antrag beizufügen.



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