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Aufenthaltsermittlung in Lettland
Sie möchten die Adresse einer Person erfahren, die Ihres Wissens nach in Lettland lebt?
Allgemeines
In Lettland gibt es ein zentrales Melderegister. Aus datenschutzrechtlichen Gründen gibt das Melderegister jedoch keine Daten von Personen an die Botschaft oder private Anfragende weiter. Soweit der/die Gesuchte zustimmt, ist eine Weiterleitung möglich.
Weiterleitung Ihres Schreibens
Sollte keine Zustimmung der gesuchten Person vorliegen, können Sie das lettische Einwohnerzentralregister bitten, ein Schreiben an die/den Gesuchte/n zu übermitteln.
Neben dem Schreiben an die gesuchte Person ist ein schriftlicher Antrag an das Melderegister zu richten, in dem der Vorname und Name, sowie Personenkennzahl der/des Gesuchten anzugeben sind. Ist die Personenkennzahl unbekannt, ist das Geburtsdatum und etwaige zusätzliche Information anzugeben, die es der Behörde ermöglichen, die/den Gesuchten eindeutig zu identifizieren. Die Behörde wird Ihr Schreiben an die/den Gesuchten per Einschreiben weiterleiten, sie werden darüber benachrichtigt. Sollte die/der Gesuchte den Einschreibebrief nicht in Empfang nehmen, werden Sie darüber ebenfalls informiert.
Gebühren
Für die Dienstleistungen des Einwohnerzentralregisters fallen Gebühren an, die Sie direkt bei dieser Behörde erfragen müssen. Sie müssen mit Beträgen von ungefähr 10,00 EUR pro Vorgang rechnen.
Um die Bearbeitung zu beschleunigen, empfiehlt es sich, vorab telefonisch eine Gebührenauskunft einzuholen und die Gebühren direkt zu überweisen. Übersenden Sie dann mit Ihrem Antrag einen Überweisungsbeleg.
Sie können in englischer oder lettischer Sprache an das Einwohnermeldeamt herantreten.
Anschrift:
Amt für Staatsangehörigkeits- und Migrationsfragen
Einwohnerregister
Tel.: 00371 67 209 400 (Auskunft allgemein)
Ciekurkalna 1. linija 1, k-5
E-Mail: ird@pmlp.gov.lv
Riga, LV-1026
Weitere Informationen zur Aufenthaltsermittlung im Ausland finden Sie hier.
Haftungsausschluss
Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung des Artikels. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.