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Entschädigungsleistungen für nicht-jüdische Verfolgte aus dem Wiedergutmachungsdispositionsfonds (WDF)

20.02.2025 - Artikel

Die Bundesregierung gewährt - im Rahmen ihrer Wiedergutmachungsleistungen für nationalsozialistisches Unrecht - Leistungen an Personen nicht jüdischer Abstammung, die während der NS-Zeit aus rassischen, politischen, weltanschaulichen oder religiösen Gründen verfolgt worden sind (Richtlinie der Bundesregierung für die Vergabe von Mitteln an Verfolgte nicht jüdischer Abstammung zur Abgeltung von Härten in Einzelfällen im Rahmen der Wiedergutmachung vom 26. August 1981 (Bundesanzeiger Nr. 160 vom 29. August 1981) in der Fassung vom 7. März 1988 (Bundesanzeiger Nr. 55 vom 19. März 1988)).

Die Leistung wird nur auf Antrag gewährt, der an die folgende Stelle zu richten ist:

Generalzolldirektion

Josef-Lammerting-Allee 24 - 34

50933 Köln

Detaillierte Informationen sowie Formulare finden Sie hier

Weitere Informationen zur Entschädigung von NS-Unrecht finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts

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