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Regelungen zur Einreise mit Haustieren innerhalb der EU / in die EU
Bei Reisen innerhalb Europas, benötigt Ihr Tier den EU-Heimtierausweis. Er enthält u.a. die Chipnummer des Tieres sowie den Nachweis der Tollwutimpfung. Den Ausweis stellt jeder dazu berechtigte Tierarzt aus.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/heimtierausweis.html
Für die Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen aus Nicht-EU-Ländern (so genannten Drittländern) ist teilweise zusätzlich ein Test zur Titrierung von Tollwutantikörpern erforderlich. Dies betrifft seit September 2024 u.a. Belarus und Russland. Vorausgesetzt wird die Vorlage eines Tollwut-Antikörpertests bei der Einreise in die Europäische Union aus allen Ländern, die nicht in dem Anhang II Teil 1 und Teil 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 in seiner aktuellen Fassung gelistet sind. Ziel dieser Regelungen ist der Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.
Detaillierte Informationen sowie Muster für die erforderliche Tiergesundheitsbescheinigung finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft:
https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/heimtiere-einreiseregelung.html
Die aktuelle Fassung der gelisteten Herkunftsländer ist zu finden auf der Webseite der Europäischen Union zum EU-Recht (EUR-Lex):
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2013/577
Die Einreise von Heimvögeln aus Ländern außerhalb der EU (Drittländer) erfolgt unter kontrollierten Bedingungen, um eine Einschleppung und Ausbreitung der „Geflügelpest“ zu verhindern.
Detaillierte Informationen finden Sie hier:
https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/einreise-voegel.html
Stand: November 2024