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Regelungen zur Einreise mit Haustieren innerhalb der EU / in die EU
Bei Reisen innerhalb Europas benötigt Ihr Tier den EU-Heimtierausweis. Er enthält u.a. die Chipnummer des Tieres sowie den Nachweis der Tollwutimpfung. Den Ausweis stellt jeder dazu berechtigte Tierarzt aus.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/heimtierausweis.html
Für die Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen aus Nicht-EU-Ländern (so genannten Drittländern) gelten die Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 der Kommission. Ziel dieser Regelungen ist der Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.
Detaillierte Informationen sowie Muster für die erforderliche Tiergesundheitsbescheinigung finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft:
https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/heimtiere-einreiseregelung.html
Die Einreise von Heimvögeln aus Ländern außerhalb der EU (Drittländer) erfolgt unter kontrollierten Bedingungen, um eine Einschleppung und Ausbreitung der „Geflügelpest“ zu verhindern.
Detaillierte Informationen finden Sie hier:
https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/einreise-voegel.html
Stand: Februar 2024