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Lebensbescheinigung für Empfänger deutscher Renten
Wenn Sie Anspruch auf eine deutsche Rentenzahlung der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung sowie Zusatzversorgung haben und im Ausland leben, müssen Sie gegenüber der Rentenbehörde einmal im Jahr bestätigen, dass Sie am Leben und damit weiterhin rentenberechtigt sind.
Hierfür werden Sie einmal im Jahr aufgefordert, einen Lebensnachweis zu erbringen. Dies erfolgt regelmäßig zusammen mit der Mitteilung über die Anpassung Ihrer Rentenhöhe.
Nähere Informationen zur Lebensbescheinigung finden Sie auch unter: Startseite Lebensbescheinigung (deutschepost.de)
Die Lebensbescheinigung kann ab 2024 weltweit auch als digitaler Lebensnachweis erbracht werden. Nähere Informationen zum digitalen Lebensnachweis finden Sie unter: Digitaler Lebensnachweis Gesetzliche Rente (deutschepost.de).
Bitte beachten Sie bei einem Wohnsitz in Lettland folgende Hinweise, wenn Sie zwecks Bestätigung der Lebensbescheinigung eine Bestätigungsstelle aufsuchen möchten. Sie können die Lebensbescheinigung auch bei lettischen Stellen an Ihrem Wohnort, z.B.
lettische Sozialversicherung
Gemeinde-/Stadtverwaltungen
Pfarrämter
Banken
beglaubigen lassen und müssen nicht unbedingt die deutsche Botschaft in RIga aufsuchen.
Nutzen Sie bitte die Option des digitalen Lebensnachweises, da Sie dann bequem über Ihr Smartphone/ Tablett den Nachweis erbringen können und bei keiner Stelle persönlich vorsprechen müssen.
Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass lettische Behörde teilweise keine Bestätigung eines deutschen Formulars vornehmen.
Wenn Sie zur Botschaft kommen wollen, dann gilt Folgendes:
- Für die Ausstellung einer Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung wenden Sie sich bitte persönlich während der Besucherzeiten an die deutsche Botschaft in Riga. Buchen Sie für die Vorsprache einen entsprechenden Termin über den folgenden Link in der Rubrik „Lebensbescheinigungen“.
- Sie müssen persönlich erscheinen. Bitte bringen Sie ein gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild (Reisepass, Personalausweis) mit. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst vorsprechen können, kann dies eine Person Ihres Vertrauens für Sie tun unter Vorlage einer aktuellen ärztlichen Bescheinigung (nicht älter als 48 Stunden).
- Die Ausstellung einer Lebensbescheinigung für Renten- und Pensionszwecke ist gebührenfrei (Ausnahmen: Betriebsrenten, Zusatzrenten, z.B. aus der privaten Rentenversicherung oder ausländische Renten, Gebühr: Euro 34,10- auf einem vorgefertigten Formular).
Die bestätigte Lebensbescheinigung muss dann im Original an die Deutsche Post AG, Niederlassung Renten Service, 04078 Leipzig zurückgesandt werden. Die genauen Kontaktdaten der Deutsche Post AG finden Sie am Ende dieser Information.
Wenn Sie die Rentenanpassungsmitteilung und das Formular der Lebensbescheinigung nicht bis Mitte August erhalten haben, können Sie sich die Lebensbescheinigung auch selbst aus dem Downloadcenter des Renten Service herunterladen oder telefonisch anfordern.
Hier gelangen Sie zu Ihrem Formular
https://www.deutschepost.de/de/r/rentenservice/downloadcenter.html
Kontakt:
Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
04078 Leipzig
Deutschland
Telefon: +49 221 56 92-777