Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Merkblatt über Anträge auf Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen für deutsche Staatsangehörige

Artikel

Wer braucht ein Ehefähigkeitszeugnis?

Deutsche Staatsangehörige, die vor einem Standesamt in Lettland die Ehe schließen wollen,
benötigen dazu ein Ehefähigkeitszeugnis.

Was ist ein Ehefähigkeitszeugnis?

Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt, dass der beabsichtigten Eheschließung nach dem in der
Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht kein bekanntes Hindernis entgegensteht. Ein
Ehefähigkeitszeugnis wird daher nur ausgestellt, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter
nach deutschem Recht eine Ehe geschlossen werden könnte.

Wo bekomme ich ein Ehefähigkeitszeugnis?

Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist der Standesbeamte, in dessen
Bezirk der antragstellende deutsche Verlobte seinen Wohnsitz oder beim Fehlen eines Wohn-
sitzes seinen Aufenthalt hat. Hat der Verlobte im Bundesgebiet weder Wohnsitz noch Aufent-
halt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend; hat er sich niemals oder
nur vorübergehend in Deutschland aufgehalten, so ist der Standesbeamte des Standesamtes I
in 13357 Berlin, Schönstedtstr. 5 zuständig.

Was brauche ich zur Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses?

Erfahrungsgemäß müssen neben dem Antrag folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Für die/den deutschen Verlobte(n):

  • beglaubigte Kopie des Reisepasses
  • Geburtsurkunde

Für die/den ausländische(n) Verlobte(n):

  • beglaubigte Kopie des Reisepasses
  • Geburtsurkunde
  • Bestätigung darüber, dass sie/er derzeit nicht verheiratet ist

Das lettische Innenministerium – Staatsangehörigkeits- und Migrationsbehörde - kann dafür eine Bescheinigung über den Familienstand ausstellen. Weitere Informationen sind unter
www.pmlp.gov.lv zu finden.

Allgemein:

Die Unterlagen müssen im Original oder in beglaubigter Kopie vorgelegt werden. Fremdsprachige Urkunden bedürfen einer notariell beglaubigten Übersetzung ins Deutsche. Die meisten deutschen Behörden verlangen für lettische Urkunden eine Apostille.

Es wird gebeten, sich in jedem Fall mit dem deutschen Standesamt in Verbindung zu setzen.
Mit dem deutschen Standesbeamten sollte vorab unbedingt geklärt werden,

1. welche Urkunden im Einzelfall übersandt werden sollen
2. in welcher Form die Urkunden benötigt werden (ob beispielsweise ein Apostille bzw.
eine Legalisierung auf den ausländischen Urkunden erforderlich ist und durch welche Über-
setzer die Urkunden übersetzt werden können).

Ich oder mein/e Verlobte/r war schon mal verheiratet und bin/ist geschieden. Was ist zu
beachten?

Ehescheidungsurteile sind in vollständiger Ausfertigung, d.h. mit Tatbestand und Entschei-
dungsgründen, bei Urteilen ausländischer Gerichte gegebenenfalls mit einer amtlich beglau-
bigten Übersetzung in die deutsche Sprache einzureichen. Es ist darauf zu achten, dass die
Rechtskraft durch das zuständige Gericht bescheinigt ist.
Entscheidungen, durch die im Ausland eine Ehe für nichtig erklärt, aufgehoben, dem Bande
nach oder unter Aufrechterhaltung des Ehebandes geschieden oder durch die das Bestehen
oder Nichtbestehen einer Ehe zwischen den Parteien festgestellt ist, bedürfen der Anerken-
nung durch die zuständige deutsche Landesjustizverwaltung (Landesjustizministerium). Für
Antragsteller, die keinen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, ist der Senator
für Justiz, Berlin, zuständig.

Formular - Ehefähigkeitszeugnis

Haftungsausschluss

Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung
des Artikels. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

Stand: November 2018

nach oben