Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

FAQs – Informationen für russische Staatsangehörige zur Einreise nach Lettland

Artikel

Russische Familienmitglieder von EU-Staatsangehörigen können nach wie vor nach Lettland einreisen.

Ab dem 19. September 2022 treten die vom Ministerkabinett (MK) verhängten Beschränkungen für die Einreise russischer Staatsbürger – Inhaber von Schengen-Kurzzeitvisa – nach Lettland zu nicht wesentlichen Zwecken wie Tourismus und Erholung in Kraft.

Die neue Verordnung sieht mehrere Ausnahmen vor, darunter das Nichtverbot der Einreise von politisch Verfolgten oder in Fällen anderer humanitärer Situationen. Inhabern eines Langzeitvisums aus einem EU-, Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)- oder Schweizer Aufenthaltstitel oder Schengen-Mitgliedstaat ist die Einreise gestattet.

Familienmitglieder von lettischen Staatsangehörigen – Ehepartner, Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder sowie Angehörige – dürfen einreisen. Auch Familienangehörige von EU-, EWR- oder Schweizer Staatsangehörigen, Mitarbeiter von Transport- und Personenbeförderungsdienstleistern, Besatzungen von Fracht- oder technischen Flügen, die in Lettland ankommen oder diese verlassen, während sie Arbeitspflichten erfüllen, können in das Land einreisen.

Die Einreise ist auch Seeleuten gestattet, die zu ihrem Arbeitsplatz auf dem Schiff gelangen oder von dort zurückkehren müssen. Personen, deren Einreise aus humanitären Gründen erfolgt, Mitarbeiter diplomatischer und konsularischer Vertretungen Russlands, die nach Lettland akkreditiert oder entsandt sind, und ihre Familienangehörigen, diplomatische Kuriere Russlands oder diplomatische Ad-hoc-Kurier können ebenfalls einreisen.

Personen, die sich im Rahmen einer kurzzeitigen Mission zur technischen Unterstützung an die Botschaft Russlands in Lettland begeben, Mitarbeiter der diplomatischen und konsularischen Vertretungen Russlands, die zur Erfüllung offizieller Aufgaben das Staatsgebiet Lettlands durchqueren, sowie deren Familienangehörige und Personen, die auf der Durchreise das Hoheitsgebiet Lettlands durchqueren und nach Lettland reisen, um eine kurzfristige Mission zur technischen Unterstützung der russischen Botschaft im Gastland durchzuführen, dürfen einreisen. Es können auch Personen einreisen, die Inhaber eines vereinfachten Transitdokuments oder eines vereinfachten Eisenbahntransitdokuments sind und von Russland in die Region Kaliningrad und zurückreisen. (LETA)

Bitte beachten Sie, dass die Lage dynamisch ist und sich Vorschriften ggfls. kurzfristig ändern können. Informieren Sie sich daher vorab über die geltenden Einreisebestimmungen auf der Webseite des lettischen Außenministeriums

Alle Angaben sind ohne Gewähr.

On the entry of citizens of the Russian Federation into the Republic of Latvia

nach oben