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Informationen zur Wahlteilnahme aus dem Ausland
Der Deutsche Bundestag wird voraussichtlich Ende Februar 2025 neu gewählt werden wird. Noch steht der Wahltermin nicht offiziell fest, aber deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland können sich schon jetzt in das Wählerverzeichnis an ihrem letzten Inlandswohnsitz eintragen lassen.
Ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist eine Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahl. Für diese Wahlen kann der Antrag erstmals auch elektronisch per E-Mail oder Fax übermittelt werden. Angesichts der kurzen verbleibenden Zeit bis zur Wahl empfehlen wir, von dieser Möglichkeit bald Gebrauch zu machen. Für den Versand der Wahlunterlagen nach Lettland sollte der normale zuverlässige Postweg genutzt werden. Bei einem Versand über den Kurierweg der Botschaft ist mit längeren Laufzeiten zu rechnen. Informationen zur Bundestagswahl und dem Verfahren zur Eintragung in das Wählerverzeichnis finden Sie in diesem Merkblatt und hier:
https://www.bundeswahlleiterin.de/mitteilungen/bundestagswahlen/2025/20241108_mitteilung_AD.html