Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Bekanntmachung für Deutsche zur Wahl zum Deutschen Bundestag

27.01.2025 - Artikel

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt.

Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und im Bundesgebiet keine Wohnung mehr innehaben, können bei Vorliegen der sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen an der Wahl teilnehmen.
Für ihre Wahlteilnahme ist u. a. Voraussetzung, dass sie

1. entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland 1) eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt, oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind;
sowie
2. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Diese Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen; er kann noch bis 02. Februar per Mail gestellt werden. Einem Antrag, der erst am 03. Februar 2025 oder später bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung).

Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter sind online auf der Seite der Bundeswahlleiterin erhältlich. Sie können – sofern Sie über keinen Internetzugang verfügen sollten - auch bei

- den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland,
- den Kreiswahlleitern in der Bundesrepublik Deutschland

angefordert werden.

Die Eintragung war bis zum 2. Februar 2025 möglich.

Die Übersendung der Briefwahlunterlagen sollte grundsätzlich über den regulären Postweg erfolgen.
Sollten Ihre Briefunterlagen erst spät bei Ihnen eintreffen, bietet die Botschaft Ihnen ausnahmsweise und nur für die Rücksendung Ihrer ausgefüllten Briefwahlunterlagen an das zuständige Wahlamt die Mitbenutzung des amtlichen Kurierweges an.
Wenn Sie dies in Anspruch nehmen möchten, können Sie Ihre Briefwahlunterlagen bis – spätestens Mittwoch, 19.02.2025, 11.00 Uhr persönlich bei der Botschaft abgeben.
Bitte legen Sie mit den Briefwahlunterlagen das beigefügte unterschriebene Merkblatt vor.
Ohne Unterzeichnung des Merkblattes ist eine Weiterleitung der Briefwahlunterlagen nicht möglich.

Darüber hinaus steht es Ihnen frei sich für die Korrespondenz mit Ihrem jeweiligen Wahlamt selbst und auf eigene Kosten privater Kurierdienste zu bedienen, da dies unter Umständen der schnellere Versandweg sein könnte.

Weitere Auskünfte erteilen die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Riga, Raina Bulvaris 13, LV-1050 Riga , Tel. 00 371 67085100

Riga, Januar 2025

1) Zu berücksichtigen ist auch eine frühere Wohnung oder ein früherer Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuzüglich des Gebietes des früheren Berlin (Ost)).

nach oben