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Visa und Einreise
Willkommen in Deutschland!
Lettische Staatsangehörige unterliegen der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union. Visa oder Aufenthaltstitel für die Einreise nach und den Aufenthalt in Deutschland sind nicht mehr erforderlich. Bei

längerfristigem Aufenthalt müssen lettische Staatsangehörige sich bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Auf der Webseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge finden Sie wichtige Informationen für die ersten Tage in Deutschland.
Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten, die mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis oder einem Visum für den langfristigen Aufenthalt (Kategorie „D“) in Lettland leben, benötigen für Besuchsreisen nach Deutschland von bis zu 90 Tagen im Halbjahr kein Visum.
Planen Sie einen längeren Aufenthalt in Deutschland, oder möchten Sie einer Beschäftigung nachgehen benötigen Sie ein Visum.
Visabestimmungen für lettische Nichtbürger
Langfristiger Aufenthalt (mehr als 90 Tage, z.B. für Studium, Arbeit oder Familiennachzug)
Eröffnung Sperrkonto in Deutschland für Studenten vor der Einreise
Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Nachzug von Ehegatten aus dem Ausland
FAQ / Häufige Fragen zu Visa und Einreise