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Wichtige Mitteilung zur „Corona-Sonderzahlung“ für durch NS-Unrecht geschädigte Personen
Haben Sie in der Vergangenheit eine einmalige Zahlung aus dem Wiedergutmachungsdispositionsfonds („WDF“) erhalten? Oder kennen Sie jemanden, der eine solche einmalige Zahlung erhalten hat? Dann lesen Sie bitte weiter!
Eine neue Richtlinie sieht für von NS-Unrecht geschädigte Personen, die bereits Einmalleistungen aus dem “WDF„ erhalten haben, eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von jeweils 1.200€ für 2021 und 2022 vor. Achtung: dies gilt nicht für Menschen, die laufende Leistungen aus dem WDF erhalten! Die Corona-Sonderzahlung muss per Brief beim Bundesfinanzministerium beantragt werden.
Einzelheiten zum Antrag und zur Berechtigung finden sie hier
Bei weiteren Fragen zum Thema wenden sie sich gerne telefonisch oder per Mail an Ihre deutsche Auslandsvertretung.