Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Informationen zur Quarantäne in Lettland

21.05.2021 - Artikel

Bei der Rückkehr aus „unsicheren“ Ländern (gemäß Liste des Lettischen Zentrums für Seuchenkontrolle) und -Prävention im Bereich gelb oder rot aufgelistet), mit mehr als 16 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in zwei Wochen muss die Person 10 Tage lang in Quarantäne bleiben.

Das Erfordernis der Quarantäne gilt seit dem 18. Mai 2021 nicht mehr für Personen, die:

  • in den letzten sechs Monaten von COVID-19 genesen sind und einen Nachweis darüber vorlegen können;
  • einen Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 vorlegen können und sich in den letzten 14 Tagen nur in der EU, den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich aufgehalten haben. Weitere Informationen bietet die Webseite des Lettischen Außenministeriums.

Die Quarantäne ist in der Form der Selbstisolierung am Wohnort oder an einem anderen Aufenthaltsort (Unterkunft) durchzuführen. Grundsätzlich ist ein Hotel kein geeigneter Quarantäneort! Theoretisch könnte man auch in einem Hotel oder Gästehaus wohnen, falls sich das Hotel zur Aufnahmebereit erklärt und entsprechende Abläufe vorsieht, wie z.B. die Hygieneregeln mit dem Geschirr und der Bettwäsche des potentiell Infizierten eingehalten werden können.

Selbstisolation bedeutet nach Auskunft der lettischen Staatspolizei:

  • zu Hause zu bleiben,
  • nicht zur Arbeit zu gehen,
  • keine Gäste zu empfangen, keine privaten Besuche zu machen
  • sich weder an öffentlichen Orten mit vielen Menschen zusammen aufzuhalten
  • noch öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.
  • Seine Gesundheit 10 Tage lang zu überwachen und die Körpertemperatur zweimal täglich, morgens und abends, zu messen.
  • Bei Minimierung des Kontaktes mit anderen Personen und Einhaltung der 2-Meter-Distanz darf man Spaziergänge in der Natur machen.
  • Im Ausnahmefall kann die Person mit persönlicher Schutzausrüstung bestehend aus Gesichtsmaske (Mund-und Nasenschutz) und Einweghandschuhen notwendige Einkäufe in Geschäften oder einer Apotheke tätigen, dabei muss unbedingt der Abstand von zwei Metern zwischen Ladenbesuchern und Mitarbeitern eingehalten werden.
  • Besuche bei älteren Menschen und Menschen mit chronischen Krankheiten sollten vermieden werden und es wird ein vorsichtiger Umgang mit Oberflächen - Türgriffen, Aufzugsknöpfen usw. empfohlen.

ACHTUNG: Die Quarantäne in Form der Selbstisolierung ist ausschließlich für Personen ohne positive Covid-19 Diagnose vorgesehen!

Eine strikte Quarantäne (die Unterkunft darf absolut nicht verlassen werden!) ist für diagnostizierte Covid-19 Fälle vorgesehen. Am 24. August 2020 gab das LVA Gesundheitsministerium bekannt, dass bei diesen Covid-19-positiven, aber asymptomatischen Patienten der behandelnde Hausarzt die Quarantäne bereits am siebten Tag beenden kann, sofern sie mindestens drei Tage lang keine Symptome hatten.

ACHTUNG: Bei nachgewiesenem Kontakt mit einem Covid-19 positiven Patienten gilt weiterhin eine 14tägige Quarantäne in Form der Selbstisolierung. Die Quarantäne kann auf 10 Tage verkürzt werden, wenn am 10. Tag ein Covid-19-Test durchgeführt wird und dieser negativ ist.

Personen, die Covid- 19 positive Patienten begleiten, müssen nach der Rückkehr aus Gesundheitseinrichtungen außerhalb Lettlands keine Selbstisolierung durchführen im Falle, dass die Begleitung des Patienten ärztlich angeordnet wurde. Informationen über die Begleitperson müssen der lettischen Gesundheitsinspektion zur Verfügung gestellt werden.

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr, die Botschaft übernimmt keine Haftung.

Bitte informieren Sie sich zusätzlich hier https://covid19.gov.lv/en und hier https://www.spkc.gov.lv/lv/if-returning-toentering-latvia, https://likumi.lv/ta/en/en/id/315304

nach oben